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LandespolitikRahe und Howe widersprechen Falschmeldungen: Klassenfahrten in NRW sind nicht gefährdet!

Minden-Lübbecke: Die heimische SPD Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe sind erzürnt über falsche Meldungen in den Medien und sozialen Netzwerken zu Klassenfahrten. Demnach seien bereits geplante und genehmigte Klassenfahrten von Schulen aufgrund der Haushaltssperre des Finanzministers nicht mehr möglich. 

Ernst-Wilhelm Rahe stellt klar: „Klassenfahrten können trotz Haushaltssperre stattfinden, denn die Haushaltssperre hat in der Regel keine Auswirkungen auf Schulfahrten. Für die Schülerinnen und Schüler greift hier der Gleichbehandlungsgrundsatz. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit, bereits genehmigte oder reservierte Schulfahrten zu stornieren.“ 

Und Inge Howe ergänzt: „Die Meldung zu den Klassenfahrten heute in der Presse ist schlichtweg falsch. Schulfahrten sind aus unserer Sicht Bestandteil des Bildungsprogramms von Schulen. Deshalb können für Schulfahrten im Jahr 2015 Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch genommen werden, um nicht einen Teil der Schülerinnen und Schüler von einer Klassenfahrt auszuschließen. Dieses ist auch den Bezirksregierungen bekannt!“

Das Schulministerium und das Finanzministerium haben Ausnahmeregelungen von der Haushaltssperre vereinbart, damit es nicht zu Ungleichbehandlungen von einzelnen Klassen und Lerngruppen kommt.

Schulfahrten, die in der ersten Jahreshälfte 2015 durchgeführt werden sollen, können wie bisher auch im Rahmen des verfügbaren Budgets durchgeführt werden.

Das Schulministerium hat die Bezirksregierungen bereits Anfang August beauftragt, alle Schulen über die vereinbarten Ausnahmen zu informieren, damit es zu keinen Beeinträchtigungen bei den Klassenfahrten kommt.

Veröffentlicht am 05.09.2014

 

LandespolitikVerfassungsreform: Landtag startet Mitmachportal

Minden-Lübbecke: Auch Verfassungen kommen in die Jahre und müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Veränderte Lebensbedingungen, technischer Fortschritt oder auch die Folgen der laufenden Rechtsprechung sind in die Verfassung einzuarbeiten. Seit Anfang des Jahres arbeitet das NRW-Parlament an einer Neuauflage der Landesverfassung. Um die Bürgerinnen und Bürger dabei in den kommenden Monaten noch stärker zu beteiligen, hat die Verfassungskommission ein Mitmachportal gestartet.

Dort können Interessierte ihre Meinung zu den vier Themenblöcken der Verfassungskommission mit wenigen Klicks loswerden: Parlamentarismus und Landesregierung, Partizipation, Schuldenbremse sowie Kommunen und Verfassungsgerichtshof. Der jeweilige Blogeintrag erscheint nach der Freigabe durch den Landtag als Moderator. Geprüft wird dabei, ob die Beiträge den Mitmachregeln entsprechen.

In einem Kurzvideo zum Portalstart ruft der Vorsitzende Prof. Bovermann die Menschen in NRW dazu auf, die Blogseiten ausgiebig zu nutzen: "Wir haben schon eine Reihe von Eingaben erhalten, und ich bin sehr gespannt, welche weiteren Anregungen uns aus der Bevölkerung erreichen werden." Noch bis Ende kommenden Jahres setzt die Kommission ihre Arbeit fort. Über eine mögliche neue Verfassung muss dann der Landtag mit Zweidrittelmehrheit entscheiden.

Weitere Informationen: https://www.youtube.com/watch?v=z89pY4CglQA 

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Navigation_R2010/030-Parlament-und-Wahlen/015-Ausschuesse-und-Gremien/010-Verfassungskommission/15-Mitmachportal/Inhalt.jsp 

Veröffentlicht am 04.09.2014

 

LandespolitikStadt soll 3,5 Millionen Euro mehr vom Land bekommen

Bad Oeynhausen (juk). Die Stadt Bad Oeynhausen kann im nächsten Jahr mit deutlich mehr Geld vom Land rechnen.

Wie die SPD-Landtagsabgeordnete Inge Howe gestern mitteilte, sieht die Modellrechnung des Innenministers für 2015 eine Zuweisung von knapp 17 Millionen Euro vor. Das wären rund 3,5 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Grund sind die gesunkenen Steuereinnahmen der Stadt, an der sich die Zuweisungen des Landes orientieren.

"Einnahmen in etwa dieser Höhe haben wir bei den Planungen für 2015 aber schon eingerechnet", sagte Klaus Munko von der städtischen Kämmerei. Innenminister Ralf Jäger wies darauf hin, dass diese Zahlen nur vorläufig seien und eine Veränderung aufgrund aktueller Steuerentwicklung möglich sei.

Mehr Infos
Modellrechnungen für den Kreis Minden-Lübbecke
Meldung des Kommunalministeriums

Quelle: NW vom 29.08.2014

Veröffentlicht am 29.08.2014

 

LandespolitikAnzahl der Streifenwagen ...

Zu den Diskussionen im Kommunalwahlkampf über den Bestand an Fahrzeugen der Polizei im Mühlenkreis gibt es jetzt eine Antwort der Landesregierung auf eine "Kleine Anfrage"...

Das Land NRW nimmt die Bedenken der Rechnungsprüfungsämter und eigener Berechnungen ernst und reduziert im geringen Anteil mittelfristig den Bestand an Fahrzeugen.

Sowohl die Rechnungsprüfungsämter als auch eigene Berechnungen der Polizei hatten ein Einsparpotential beim Fahrzeugbestand erkennen lassen. Welche Fahrzeuge konkret betroffen sind, können den anliegenden Tabellen entnommen werden.

Lesen Sie Einzelheiten in den folgenden Dokumenten der Landesregierung...

Entwicklung des Fahrzeugbestandes bei der Kreis-Polizeibehörde Minden-Lübbecke

Der Minister für Inneres und Kommunales antwortet auf den Einsatz von Streifenwagen bei Schützenumzügen, sowie Sport- und Kulturveranstaltungen im Mühlenkreis

Veröffentlicht am 04.08.2014

 

Landespolitik„Die Grundstrukturen des kommunalen Finanzausgleichs in NRW haben sich bewährt

Die Landesregierung hat im Kabinett die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2015 beschlossen. Demnach steigen die Zuweisungen des Landes an Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände um rund 148 Millionen Euro auf den Rekordwert von 9,6 Milliarden Euro. Dazu erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtags:

„Diese Entwicklung zeigt, dass die Landesregierung die Kommunen nicht im Stich lässt und die Unterstützung der Städte und Gemeinden weiterhin allerhöchste Priorität auf der politischen Agenda hat. Besonders erfreulich ist die positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen in den vergangenen Monaten, die den Anstieg der Zuweisungen ermöglicht. Grundsätzlich zeigt sich, dass sich die in den vergangenen Jahren entwickelten Grundstrukturen des kommunalen Finanzausgleichs bewährt haben.

Die Landesregierung folgt mit den vorgelegten Eckpunkten insofern den Empfehlungen des im März vorgelegten FIFO-Gutachtens und nimmt für das Jahr 2015 eine Weiterentwicklung nach Augenmaß vor.

Im Hinblick auf die vorgeschlagenen Neuerungen ist insbesondere bedeutsam, dass bei der Ermittlung des Finanzbedarfs für die Kommunen zukünftig die Daten mehrerer Jahre berücksichtigt werden sollen. Diese Neuregelung ist im Interesse der Kommunen und ermöglicht diesen eine deutlich verbesserte Grundlage für ihre Finanzplanungen.

Das Land erfüllt im Hinblick auf die Unterstützung der Kommunen seine Zusagen und hat insofern seine ‚Hausaufgaben‘ gemacht. In der Pflicht ist nunmehr der Bund, der seine Zusage ebenfalls einhalten muss, die Kommunen nachhaltig von den steigenden Sozialkosten zu entlasten.“

Veröffentlicht am 26.06.2014

 

Landespolitik„Rot-Grün lädt zu gemeinsamer Transparenz-Regelung ein“

SPD und Grüne im Landtag NRW legen gemeinsam einen Entschließungsantrag zur künftigen Offenlegung von Nebentätigkeiten der Abgeordneten im nordrhein-westfälischen Landtag vor (siehe Anhang). Dazu erklären Sigrid Beer, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, und Marc Herter, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion:

Sigrid Beer: „Eigentlich ist es gute Praxis, an der Änderung des Abgeordneten-Gesetzes gemeinsam zu arbeiten. Rot-Grün legt nun einen eigenen Entschließungsantrag vor, um den Arbeitsprozess endlich abzuschließen. Der Antrag beschreibt die Linien für den parlamentarischen Prozess. Bis zum Sommer werden wir den konkreten Gesetzentwurf vorlegen und einbringen. Nordrhein-Westfalen braucht endliche eine transparente Regelung für die Offenlegung von Nebeneinkünften der Abgeordneten.“

Marc Herter: „Die neue Regelung soll über die Veröffentlichungspflichten im Bundestag hinausgehen. Ziel ist es mindestens, dass Einkünfte aus den Berufen der Abgeordneten künftig in einem Stufenmodell veröffentlicht werden, das nicht nach oben offen ausläuft. Damit kann jeder Bürger erkennen, wie viel Geld sein Abgeordneter aus welchen Quellen nebenher bezieht. Bei Einkünften aus außerordentlichen Tätigkeiten, zum Beispiel als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrates oder als Gutachter müssen Einkünfte künftig auf Euro und Cent bei der Landtagspräsidentin gemeldet werden, die sie unverzüglich veröffentlicht. Die Bagatellgrenze, unterhalb der eine Anzeigepflicht entfällt, soll deutlich abgesenkt werden. Sie liegt derzeit bei 12.000 Euro im Jahr.“

Damit steht fest: Es wird vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf geben, der möglichst breit getragen sein sollte. Die Transparenz für die Nebeneinkünfte für 2014 ist gewährleistet. Am Termin für das Inkrafttreten zum 1. Januar 2015 wird nicht gerüttelt. Es wird eine Regelung geben, die für eine sehr weitgehende Transparenz bei den Nebentätigkeiten der Abgeordneten sorgt. Der Vorschlag von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN liegt auf dem Tisch.

Veröffentlicht am 14.05.2014

 

Landespolitik„Mit dem Kulturfördergesetz leistet NRW hervorragende Pionierarbeit“

Heute legte das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung das neue Kulturfördergesetz vor. Nun startet die Verbändeanhörung. „Kultur wird Gesetz. Darauf sind wir stolz. Der von uns angestoßene Prozess, ein eigenes Kulturgesetz zu schaffen, ist in greifbare Nähe gerückt“, erklärt Andreas Bialas, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW.

„Mit dem Gesetz wollen wir eine zukunftsfähige Entwicklung der Kulturlandschaft unseres Landes sicherstellen. Nordrhein-Westfalen verfügt über ein vielfältiges und breites Angebot mit einer lebendigen Kunstszene, einem reichen kulturellen Erbe mit starken Verbindungen in Europa und nicht zuletzt über eine engagierte und breit gefächerte Angebotsstruktur der kulturellen Bildung. Die Kultur soll gezielter, verlässlicher und transparenter gefördert werden. Die von der Landesregierung aufgezeigten Instrumente eines Kulturförderplans, des Landeskulturberichts, als auch verbesserter Fördervereinbarungen zwischen Land und Kommunen halten wir für geeignet, unserer Ziele zu erreichen.

Nun müssen sich die Verbände äußern. Wir freuen uns auf diese weiteren Beratungen. NRW leistet auch hier wieder Pionierarbeit, als erstes Bundesland bringt es eine gesetzliche Regelung für die Förderung von Kultur, Kunst und kultureller Bildung auf den Weg.“

Veröffentlicht am 13.05.2014

 

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