Nachrichten zum Thema Umwelt
UmweltKlare Ansage an K + S!
Auf Initiative der ostwestfälischen SPD Abgeordneten („Teutonen“) wurde deshalb am Donnerstag erneut ein Antrag von den Koalitionsfraktionen der SPD und Grünen zu den länderübergreifenden Verhandlungen zum "Masterplan Salzreduzierung" debattiert unbd mit Stimmen von SPD, Grnen und Piraten, bei Enthaltung von CDU und FDP, beschlossen. Darin geht es unter anderem um die Halbierung der Belastung durch die Salzlaugen in den beiden Flüssen bis 2027.
Inge Howe dazu: “Bis 2021 sind in dem detaillierten Maßnahmenprogramm konkrete Ideen festgehalten: eine Reduzierung der Salzabwässer durch technische Verfahren, durch Einstapeln (Verpressen) der verfestigten Produktionsabwässer in den nicht mehr genutzten Förderstollen unter Tage sowie eine Abdeckung der großen Halden aus den Produktionsabfällen. Zugleich wurde ein Werra-Weser-Check vereinbart, mit dem 2018 die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden sollen. Jetzt wird die Landesregierung gebeten, diesem Masterplan stringent zu folgen und ihn umzusetzen.“
Grund: Zwischenzeitlich hat jedoch die im Kalirevier abbauende K+S AG aus Kassel ein Raumordnungsverfahren bei dem zuständigen Regierungspräsidium in Hessen beantragt: Dabei geht es um den Bau einer Pipeline zur Oberweser - also quer durch alle Bundesländer - mit dazugehörigem Speicherbecken und Einleiter Bauwerken. Darin könnten bis zu 5,5 Millionen Kubikmeter Salzlauge transportiert werden. Der Kasseler Regierungspräsident hat das erforderliche Verfahren eröffnet und im Januar 2016 die öffentliche Beteiligung eingeleitet.
Ernst-Wilhelm Rahe: „Damit versucht die für die Werra- und Weserversalzung verantwortliche K+S AG die abgestimmten politischen Entscheidungen zu unterlaufen und könnte neue Tatsachen schaffen - vorbei am Masterplan Salzreduzierung. Denn dieser zielt auf die Reduzierung und Vermeidung von Salzabwässern und das Einlagern von Rückständen unter Tage ab. Das Kasseler Unternehmen signalisiert keinerlei Kooperationswillen und negiert damit das Verursacherprinzip.“
Veröffentlicht am 11.06.2016
UmweltNRW-Lärmerlass ermöglicht mehr Volks- und Schützenfeste
Am Dienstag wird das Umweltministerium NRW einen neuen Erlass zum Freizeitlärm
veröffentlichen.
Zentraler Punkt der Neuregelung ist die Erhöhung der Zahl der sogenannten seltenen Veranstaltungen wie Volks- und Brauchtumsfeste von zehn auf 18 Tage.
Auch kann die Nachtzeit, mit ihren strengen Lärm-Richtwerten, um 2 Stunden hinausgezogen werden, d.h. Veranstaltungen können (unter Einhaltung der Lärmrichtwerte) bis 2 Uhr anstatt bis 24 Uhr durchgeführt werden.
Die Kommunen die Möglichkeit, flexibler Veranstaltungen, bei denen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zugelassen ist, zu genehmigen.
Die Immissionsrichtwerte aus dem Jahr 2009 als zentrale Beurteilungsmaßstäbe behalten ihre Gültigkeit. Damit bleibt der notwendige Anwohnerschutz gewahrt.
Damit es ein transparentes Verfahren gibt, sollen die Kommunen ein Konzept erarbeiten, in denen die geplanten Veranstaltungen dargestellt und die Bevölkerung sich beteiligen kann, damit alle Interessen berücksichtigt werden können.
Veröffentlicht am 25.04.2016
UmweltBrauchtum und Feste können weiterhin ausgelassen gefeiert werden
In den Medien gab es Meldungen zu angeblichen Verschärfungen beim Lärmschutz bei Veranstaltungen. Nach diesen Meldungen soll zukünftig nur noch maximale Lautstärke von 65 dB (Dezibel) für Freizeitveranstaltungen gelten.
Diese sind nicht zutreffend, so SPD-MdL Rainer Thiel, der beim Ministerium nachgefragt hat. Im Gegenteil es dürfen sogar mehr Veranstaltungen stattfinden und es gelten weiterhin die Vorgaben aus dem Jahr 2009 bezüglich Lärmemissionen.
Zum Artikel auf der Webseite von Rainer Thiel
Veröffentlicht am 11.02.2016
Umwelt"Das i-Tüpfelchen auf dieser Geschichte war die Petition aus Bad Oeynhausen"
Die Bad Oeynhausener Bürgerinitiative gegen den geplanten Kiesabbau an der Weser hat dazu beigetragen, dass die Düsseldorfer Landesregierung eine Neuregelung des Lärmschutzgesetzes anstrebt, dies teilte die Minden-Lübbecker Landtagsabgeordnete und Mitglied des NRW-Petitionausschusses Inge Howe mit. Die Initiative hatte einen Petition beim Landtag eingereicht.
Veröffentlicht am 12.01.2016
UmweltZeitgemäß Jagen in NRW - Das neue Jagdgesetz
Welche Wildtiere dürfen zukünftig noch gejagt werden? Mit welchen Mitteln dürfen sie getötet werden? Und in welchen Zeiten haben Jäger das Recht auf die Jadg zu gehen? Diese und weitere Fragen klärt das "NEUE ÖKOLOGISCHE JAGDRECHT IN NRW".
Die rot-grüne Koalition von Nordrhein-Westfalen hat sich nach der Auswertung der Verbände- anhörung auf Änderungen zum neuen Ökologischen Jagdgesetz NRW (ÖJG) verständigt. Der Landtag hat Ende April 2015 das Gesetz mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen sowie einer Mehrheit der Piraten verabschiedet. Spätestens bis zum 1. Juli 2015 tritt es in Kraft.
Download:
Kompaktinfo zum "Neuen Jagdgesetz in NRW"
Veröffentlicht am 05.05.2015
Umwelt„Ein ökologisches Jagdgesetz auf der Höhe der Zeit“
SPD und GRÜNE haben heute die Novelle des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Dazu erklären Norbert Meesters, umweltpolitischer Sprecher der SPD im Landtag NRW, und Norwich Rüße, Sprecher für Naturschutzpolitik der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
Norbert Meesters: „Mit dem verabschiedeten Landesjagdgesetz haben wir einen fairen Ausgleich geschafft. Dies war möglich, weil wir einen intensiven Dialog zwischen Jägerschaft, Natur- und Tierschützern geführt haben. Insbesondere mit dem Verzicht auf die Wiedereinführung der Jagdsteuer sind wir der Jägerschaft sehr weit entgegengekommen. Ebenso haben wir die Fütterung von Schwarzwild in Notzeiten wieder in das Gesetz aufgenommen.“
Norwich Rüße: „Der jetzt gefundene Kompromiss auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ermöglicht eine zeitgemäße Jagd und wird gleichzeitig den Anforderungen des Tier- und Naturschutzes gerecht. Rot-Grün sorgt unter anderem dafür, dass die Baujagd im Naturbau grundsätzlich untersagt wird, keine Katzen mehr geschossen werden dürfen und der Wald zukünftig vor zu viel Wild geschützt wird. Damit schaffen wir eine breite Akzeptanz der Jagd in der Bevölkerung. Die Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen können zufrieden sein. Sie erhalten ein zeitgemäßes Instrument, das die Zukunft der Jagd langfristig sichert.“
Mehr zum Thema:
Änderungsanträge der SPD & Grünen zum Entwurf der Landesregierung
Hintergrundpapier zur Novelle
Veröffentlicht am 29.04.2015
UmweltHintergrundpapier zur Novelle des Jagdgesetzes NRW
In den Koalitionsvertrag 2012 bis 2017 zwischen der NRWSPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW wurde die Ausrichtung des Jagdrechts nach ökologischen und Tierschutzkriterien ebenso aufgenommen wie die Untersagung von Praktiken, die mit dem Tierschutz unvereinbar sind.
Hier geht es zum Hintergrundpapier zum Jagdgesetz:
Hintergrundpapier als PDF
Veröffentlicht am 26.04.2015