Nachrichten zum Thema Landespolitik
Landespolitik„Förderung von Genossenschaften im Landeshaushalt verankert“
Der Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtags hat heute auf Antrag von SPD und GRÜNEN beschlossen, für die Beratung und Unterstützung von Genossenschaften in Nordrhein-Westfalen im Haushalt 100.000 Euro einzusetzen. Dazu erklären Thomas Eiskirch, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, und Daniela Schneckenburger, wirtschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
Thomas Eiskirch: „Genossenschaften können sich darauf verlassen, dass sie mit Beratung durch das Land unterstützt werden. Als demokratische und krisenfeste Unternehmensform stellen sie in vielen Bereichen – wie unter anderem bei der Erzeugung regenerativer Energie oder im Wohnungsbau – ein wichtiges Standbein der nordrhein-westfälischen Wirtschaft dar. Im März dieses Jahres hat der Landtag einen umfassenden Antrag von SPD und Grünen verabschiedet, der die Stärkung der solidarischen und gemeinwohlorientierten Wirtschaft zu einem wichtigen wirtschaftspolitischen Ziel der Regierung gemacht hat.“
Daniela Schneckenburger: „Rot-Grün hat dafür gesorgt, dass zur Förderung von Genossenschaften zum ersten Mal eine eigens dafür ausgewiesene Position im Haushalt mit 100.000 Euro hinterlegt wird. Mit der haushaltsneutralen Bereitstellung dieser Mittel sollen vorhandene Potentiale und Strategien durch entsprechende Beratungsangebote unterstützt werden. Mit diesen Mitteln werden zusätzliche Impulse für diesen Wirtschaftsbereich gesetzt, denn gerade in der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich gezeigt, wie wichtig nachhaltige und in der Region verankerte Unternehmen für die nordrhein-westfälische Wirtschaft sind“.
Veröffentlicht am 26.11.2014
LandespolitikLandtagsabgeordnete Rahe und Howe: Weitere Hilfen für Betreuungsvereine beschlossen
Minden: Die Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen erhalten 200.000 Euro mehr. Die Geschäftsführerin des Sozialdienst katholischer Frauen, Susanne Leimbauch hatte als Träger der hiesigen Betreuungsvereine die heimischen Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe auf die schwierige finanzielle Situation der Betreuung hingewiesen. Daraufhin konnten die beiden Abgeordneten zusätzliche Mittel für die Unterstützung der Vereine erreichen, im Haushalts- und Finanzausschuss ist der entsprechende Ansatz am Mittwoch von 1,7 Millionen Euro auf 1.9 Millionen angehoben worden.
„Dadurch sichern wir die Handlungsfähigkeit der Vereine und fördern gezielt die wertvolle ehrenamtliche Betreuungsarbeit, die diese tagtäglich leisten. Diese Maßnahme flankiert den ‚Aktionsplan zur Stärkung des selbstbestimmten Lebens, zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung sowie zur Vermeidung unnötiger Betreuungen‘ der Landesregierung“ freut sich Inge Howe über das kurzfristige Ergebnis. Der neue Haushalt des Landes wird im Dezember in Düsseldorf verabschiedet.
Mit den Landeszuschüssen sollen die Betreuungsvereine für Vorsorgevollmachten werben und Vorsorgebevollmächtigte in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen.
Veröffentlicht am 24.11.2014
Landespolitik„Das Land schnürt ein Paket von 91 Millionen Euro für die Flüchtlingspolitik“
Die Koalition aus SPD und DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen reagiert auf die stark gestiegene Zuwanderung, insbesondere auf die steigende Zahl von Flüchtlingen aus von Kriegen betroffenen Ländern. Im nächsten Haushalt sollen insgesamt 91 Millionen Euro zusätzlich für diesen Bereich eingestellt werden – durch ein umfassendes Maßnahmenpaket. Dazu erklären Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Fraktion im NRW-Landtag, und Reiner Priggen, Vorsitzender der Fraktion DIE GRÜNEN:
Norbert Römer: „Wir haben bei dem Flüchtlingsgipfel in Essen versprochen, dass wir den von Krieg und Vertreibung bedrohten Menschen schnell und wirksam helfen. Dieses Versprechen lösen wir ein. Mehr noch: Wir gehen weit über die dort getroffenen Zusagen hinaus und verdoppeln die Hilfsmittel in der Summe.“
Reiner Priggen: „Wer verfolgt wird, traumatisiert wurde und unsere Hilfe braucht, kann sich auf uns verlassen. Wir sorgen für angemessene Unterkünfte, wir verbessern die Betreuung sowie die Gesundheitsversorgung und gerade auch die Instrumente für die Integration der Kinder werden wir stärken.“
Veröffentlicht am 24.11.2014
LandespolitikHans-Willi Körfges: „Wir müssen uns dieser neuen Gewaltwelle entschlossen entgegenstellen“
In der heutigen aktuellen Stunde des Landtags wurden die Hooligan-Krawalle vom letzten Sonntag im Oktober in Köln diskutiert. Dazu erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
„Der Innenminister hat den Polizeieinsatz und die Einsatzplanung heute im Landtag dargestellt. Wir werden uns selbstverständlich auch im Innenausschuss noch intensiv mit dieser Thematik befassen und den Einsatz analysieren.
Mit ihren Angriffen auf Minister Ralf Jäger lenkt die Opposition jedoch von dem eigentlichen Problem ab: An diesem Tag haben Horden von Neonazis und Hooligans das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit missbraucht und Köln mit einem bisher beispiellosen Maß an Gewalttätigkeit überzogen.
Sie, die Neonazis und Hooligans, sind es, die mit gezielten Angriffen auf die Polizei den Rechtsstaat herausfordern. Diese Welle der Gewalt war nicht vorhersehbar. Wir müssen uns diesem neuen Phänomen entschlossen entgegenstellen. Hierbei sind alle Parteien zum Handeln aufgefordert. Die SPD steht zu ihrer Verantwortung.“
Veröffentlicht am 05.11.2014
LandespolitikInge Howe: Laternen- und Martinsumzüge werden auch weiterhin gesichert!
OWL/Minden: Heute und in den nächsten Tagen stehen in vielen Orten wieder Laternen- und Martinsumzüge von Kindergärten an.
Die stellvertretende SPD Fraktionsvorsitzende und Sprecherin der SPD Landtagsabgeordneten aus Ostwestfalen, Inge Howe (Minden), stellt dazu fest:
„Offenkundig ist ein unzutreffender Eindruck über den Umfang polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Martinsumzügen entstanden. Nicht nur Martinszüge, sondern alle Veranstaltungen, die im Sinne des § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen (z. B. Schützen- und Karnevalsumzüge, Sportveranstaltungen) und daher erlaubnispflichtig sind, sind vom Veranstalter so zu planen und durchzuführen, dass die Sicherheit und Ordnung des allgemeinen Verkehrs möglichst nicht beeinträchtigt wird. Die Straßenverkehrsbehörde als zuständige Erlaubnisbehörde ordnet dazu nach Durchführung eines Anhörungsverfahren alle erforderlichen Maßnahmen (z. B. Straßensperrungen, alternative Streckenführungen) oder Auflagen (z. B. Einsatz von Ordnern des Veranstalters) an.
Nur wenn im Einzelfall diese Maßnahmen nicht ausreichen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, oder es zu unerwarteten Sicherheitsstörungen kommt, kommen polizeiliche Maßnahmen wie z. B. Verkehrsregelung ergänzend in Betracht. Diese Regelung ist allerdings nicht neu, sondern entspricht der seit vielen Jahren geltenden Rechtslage. Die Polizei wird im Anhörungsverfahren beteiligt.
Selbstverständlich wird die Polizei unverändert immer dort tätig werden, wo es unerlässlich ist, um die Sicherheit eines Martinszuges zu gewährleisten. Besonders wichtig ist hier die frühzeitige, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Beteiligten, also dem Veranstalter, der zuständigen Genehmigungsbehörde und der Polizei. Dass insbesondere bei Martinsumzügen mit der Teilnahme einer Vielzahl auch noch sehr kleiner Kinder eine besondere Verantwortung wahrzunehmen ist, versteht sich dabei von selbst.
Im Namen meiner Landtagskolleginnen und Kollegen wünschen wir allen Umzügen und den teilnehmenden Kindern einen schönen, unfallfreien Martinszug!“
Veröffentlicht am 31.10.2014
LandespolitikFür Neugestaltung der Fußgängerzone: Minden erhält 884.000 €
Minden: Landesbauminister Mike Groschek hat heute in Düsseldorf die geförderten Projekte aus dem Städtebauförderungsprogramm 2014 veröffentlicht. Davon profitiert Minden mit einem Landeszuschuss von 884.000 Euro für die Neugestaltung der Fußgängerzone am Scharn.
Die Landtagsabgeordnete Inge Howe (SPD) erläutert dazu: „Die Mittel kommen aus dem Programm ‚Aktive Zentren‘. Gefördert werden vom Land Projekte, die Teil einer fachübergreifenden, integrierten Entwicklungsstrategie sind und nachhaltig die Entwicklung in den Städten fördern. Unsere Städte unterliegen einem kontinuierlichen Stabilisierungs- und Umbauprozess, in welchem sich die Stadtstrukturen fortwährend erneuern und sich an veränderte Rahmenbedingungen anpassen müssen. Unbestreitbar ist zum Beispiel, dass der demografische und wirtschaftsstrukturelle Wandel keine vorübergehende Krise einer Stadt bzw einer Region sondern eine alle gesellschaftlich relevanten Bereiche umfassende Veränderung darstellt. Die Stärkung der Attraktivität der Innenstädte ist daher für die Landesregierung von zentraler Bedeutung“. Neben Minden erhält auch Rahden zur Neugestaltung in der Innenstadt noch 580.000 Euro.
„Neben der wichtigen Förderung unserer städtebaulichen Entwicklung vor Ort werden damit auch positive volkswirtschaftliche Effekte für unsere Region hervorgerufen. Wissenschaftlich belegt ist, dass 1 € Städtebauförderungsmittel bis zu 8 € weitere öffentliche und private Investitionen anstoßen. Davon profitieren unsere lokalen Betriebe und ihre Beschäftigten“, so die Landtagsabgeordnete Inge Howe weiter.
Veröffentlicht am 30.10.2014
Landespolitik„Zustimmung und konstruktive Vorschläge zum Kulturfördergesetz“
Heute fand im nordrhein-westfälischen Landtag die Verbändeanhörung zum Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen, kurz Kulturfördergesetz, statt. Mit diesem soll die Kulturförderung zukünftig in NRW gesetzlich gesichert werden. „Die heutige Experten-Anhörung hat gezeigt, dass viele die Gesetzesinitiative begrüßen und es konstruktive Vorschläge für die weitere Beratung gibt“, erklärt Andreas Bialas, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag.
„Mit dem Kulturfördergesetz geht Nordrhein-Westfalen neue Schritte, die bundesweit beispielhaft werden können. Durch das Gesetz wird die Kultur im Land sichtbarer. Wir machen deutlich, dass Nordrhein-Westfalen das Kulturland ist und wir der kulturellen Vielfalt trotz angespannter Haushaltslagen in Land und Kommunen einen hohen Stellenwert beimessen.
Die konstruktiven Hinweise während der Anhörung werden wir umfassend auswerten und für unsere weitere Diskussion nutzen. Was eine Landeskulturförderung ausmacht, die zukunftsgerichtet ist und zugleich das kulturelle Erbe sichert, das ist in diesem Gesetz nüchtern, kompakt und klar zusammengefasst. Damit schafft die Landesregierung einen Rahmen, der den Kulturschaffenden mehr Transparenz und mehr Planungssicherheit gibt.“
Veröffentlicht am 30.10.2014






