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NRW-Lärmerlass ermöglicht mehr Volks- und Schützenfeste

Umwelt

Am Dienstag wird das Umweltministerium ‪NRW‬ einen neuen Erlass zum Freizeitlärm‬ 
veröffentlichen.

Zentraler Punkt der Neuregelung ist die Erhöhung der Zahl der sogenannten seltenen Veranstaltungen wie Volks- und Brauchtumsfeste von zehn auf 18 Tage. 

Auch kann die Nachtzeit, mit ihren strengen Lärm-Richtwerten, um 2 Stunden hinausgezogen werden, d.h. Veranstaltungen können (unter Einhaltung der Lärmrichtwerte) bis 2 Uhr anstatt bis 24 Uhr durchgeführt werden. 

Die Kommunen die Möglichkeit, flexibler Veranstaltungen, bei denen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zugelassen ist, zu genehmigen. 

Die Immissionsrichtwerte aus dem Jahr 2009 als zentrale Beurteilungsmaßstäbe behalten ihre Gültigkeit. Damit bleibt der notwendige Anwohnerschutz gewahrt.

Damit es ein transparentes Verfahren gibt, sollen die Kommunen ein Konzept erarbeiten, in denen die geplanten Veranstaltungen dargestellt und die Bevölkerung sich beteiligen kann, damit alle Interessen berücksichtigt werden können.