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Michael Hübner: „NRW bei Bürgerbegehren bundesweit in der Spitzengruppe“

Landespolitik

Nach den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen ist Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit der höchsten Anwendungshäufigkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Dies geht aus dem Bürgerbegehrensbericht 2014 der Initiative „Mehr Demokratie e.V.“ hervor, der heute in Düsseldorf vorgestellt wurde. Demnach kam es in Nordrhein-Westfalen seit Einführung dieser beiden Formen der direkten Bürgerbeteiligung in die Gemeindeordnung im Jahr 1994 zu insgesamt 678 diesbezüglichen Verfahren. Das entspricht einer Anzahl von rund 34 Verfahren pro Jahr. Dazu erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen:
 
„Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind sehr wichtige Bausteine für die politische Willensbildung in unserem Land. Aus diesen Gründen hatte die Landesregierung bereits im Jahr 2011 die Quoren für die Zulässigkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gestaffelt und bis dahin bestehende Hürden noch einmal erheblich verringert. Zuvor war ein Quorum von 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten in sämtlichen Kommunen und unabhängig von deren Größe erforderlich gewesen. In größeren Kommunen hatte dieses einheitliche Quorum häufig dazu geführt, dass Bürgerentscheide faktisch keine Mehrheit finden konnten. 
 
Allerdings ist die von „Mehr Demokratie e.V.“ im Rahmen ihres Berichts aufgestellte Forderung nach einer weitergehenden Absenkung des Quorums für Ratsbürgerentscheide aus kommunalverfassungsrechtlicher Sicht nicht praktikabel. Nach der geltenden Rechtslage muss die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids mit einer Zweidrittel-Mehrheit des Rats beschlossen werden. Diese Einschränkung besteht auch aus gutem Grund, da hierdurch vermieden wird, dass sich die gewählten kommunalen Vertretungsorgane allzu leicht ihrer Verantwortung entziehen und sämtliche Entscheidungen faktisch delegieren können.“