Die ostwestfälischen SPD-Landtagsabgeordneten Günter Garbrecht (Bielefeld) und Inge Howe (Minden) haben gestern in Bielefeld Korrekturen am neuen NRW-Heimgesetz gefordert.
Nach ihrer Einschätzung behindert der Gesetzentwurf der Landesregierung alternative Wohnformen, die pflegebedürftigen Menschen eine ambulante Versorgung ermöglichen. Durch die enge Fassung des Gesetzes werde der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ausgehebelt, wenn nicht sogar unmöglich gemacht, kritisierte Garbrecht.
Hintergrund der Kritik ist der in Paragraf 2 festgelegte Geltungsbereich des Gesetzes. Demnach fallen Wohnformen bereits unter das Heimgesetz, wenn sowohl der Wohnraum als auch der Pflegedienst jeweils von einem Anbieter gestellt werden.
Laut Inge Howe könne es nun durchaus vorkommen, dass ältere Menschen aus einem Wohnkomplex freiwillig unter mehreren Pflegedienst-Anbieter den gleichen auswählten. In diesem Fall aber gelte ihre eigentlich ambulante Einrichtung als stationär – mit der Folge, dass bestimmte Kontrollmechanismen griffen und ein selbstbestimmtes Wohnen nicht mehr möglich sei.
Nach Überzeugung Garbrechts verhindert die starre Regelung den Ausbau alternativer Wohnmodelle, für das beispielhaft das „Bielefelder Modell“ der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft stehe. Deren bundesweit beachtetes „Wohnen mit Versorgungssicherheit und Betreuungspauschale“ nutzten mittlerweile 1500 ältere Menschen. Wie eine repräsentative Umfrage in Bielefeld zeige, wollen Senioren so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit selbstbestimmt leben. Für Günter Garbrecht steht deshalb fest: „Wir müssen den Zuwachs an pflegebedürftigen Menschen vor allem durch ambulante Versorgung bewältigen.“ Dies sei noch dazu kostengünstiger als stationäre Wohnformen.
Die beiden SPD-Abgeordneten hoffen, dass ihre Kritik Früchte trägt. Noch ist Zeit genug. Gegenwärtig befindet sich das Wohn- und Teilhabegesetz – so der eigentliche Titel des Heimgesetzes – in der parlamentarischen Beratung. In der nächsten Woche ist eine öffentliche Anhörung des Ausschusses „Arbeit, Gesundheit und Soziales“ geplant. Bis Ende des Jahres soll das Gesetz verabschiedet werden und dann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Quelle: "Die Glocke" vom 01.09.2008