Virtuelle Landtagstour

 

Jusos im Mühlenkreis

 

SPD Minden-Lübbecke

 

NRWSPD - Die Fraktion

 

Landtag Nordrhein-Westfalen - Die Haushaltsberatung

Landespolitik

Das Etatrecht - das 'Königsrecht' des Parlaments: Zu den vornehmsten und ältesten Rechten eines Parlaments gehört das Recht, über den Staatshaushalt zu bestimmen. Allein das Parlament ist befugt, mittels Steuergesetzgebung ins Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger zu greifen, um die für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben notwendigen Gelder zu bekommen.

Und allein das Parlament, also die durch Wahlen demokratisch legitimierte Volksvertretung, ist befugt, über die Verwendung der eingenommenen Steuergelder zu befinden. Die Feststellung des Finanzbedarfs und die Aufstellung eines Haushaltsentwurfs sind jedoch Aufgabe der Regierung. Nur die Landesregierung darf dem Parlament einen Haushaltsgesetzentwurf zur Beratung vorlegen.

Der Haushalt - Politik in Euro und Cent

Politik in Euro und Cent - so könnte man, kurz und griffig, den Begriff Haushalt bestimmen. Wer die nüchternen Zahlenkolonnen des Haushaltsplans zu lesen versteht, der erkennt darin die vielfältigen Aufgaben und Verpflichtungen, die das Land zu erfüllen hat. Er erkennt auch, welche politischen Programme vertreten, welche aktuellen Schwerpunkte gesetzt werden. Im Haushaltsplan sind alle zu erwartenden Einnahmen (also Steuern, Abgaben, Kredite usw.) und die vorgesehenen Ausgaben (z. B. für Personalkosten, Straßenbau usw.) detailliert aufgeführt. Die Bilanz muss unterm Strich ausgeglichen sein. Es darf nicht mehr Geld ausgegeben werden, als eingenommen wird.

Im Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) - so heißt es ganz korrekt - sind Einnahmen und Ausgaben von rund 52,7 Mrd. Euro für 2009 aufgeführt.

Übrigens: Der Etat des Landtags (Einzelplan 01) beträgt für 2009 rund 91,4 Mio. Euro.

Die Kernpunkte:

Das Haushaltsvolumen beträgt für das Jahr 2009 rund 52,7 Mrd. € und steigt damit gegenüber 2008 um 1,45 Mrd. €. (2,8 %)
Die Nettokreditermächtigung am Kreditmarkt beläuft sich auf rd. 1,8 Mrd. €, die Nettokreditermächtigung auf rd. 1,7 Mrd. €.

Die Brutto- Investitionen einschließlich der Baumaßnahmen betragen rd. 4,9 Mrd. €. Die Steuereinnahmen werden mit 43,6 Mrd. € angesetzt.

Fahrplan Haushalt des Landes Nordrhein- Westfalen 2009
27. August 2008 Einbringung durch den Finanzminister und 1. Lesung im Landtag (Plenarprotokoll 14/97)
03./04. Dezember 2008 2. Lesung im Plenum
17./18. Dezember 2008 3. Lesung im Plenum

Wichtige Haushaltseckdaten

2009
2008 (Soll)

Einnahmen aus Steuern und Abgaben
43,6 Mrd. €
41,9 Mrd. €

Personalausgaben
20,5 Mrd. €
19,3 Mrd. €

Sächliche Verwaltungsausgaben
2,6 Mrd. €
2,6 Mrd. €

Zinsausgaben
4,9 Mrd. €
4,8 Mrd. €

Nettokreditermächtigung
1,8 Mrd. €
2,0 Mrd. €

Investitionen
4,9 Mrd. €
4,8 Mrd. €

Steuerverbund
7,7 Mrd. €
7,6 Mrd. €

Personalsteuerquote (Anteil an Steuereinnahmen)
47,0 %
46,1 %

Haushalt 2008 (in Mio. €)
Geschäftsbereich mit nachgeordneten Behörden
2009

Landtag
91.449,6

Ministerpräsident
302.808,3

Innenministerium
4.559.752,1

Justizministerium
3.375.332,5

Ministerium für Schule und Weiterbildung
13.366.048,8

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
5.571.716,9

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
965.004,5

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
751.645,0

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
2.882.055,5

Finanzministerium
1.854.000,7

Landesrechnungshof
37.430,3

Ministerium für Bauen und Verkehr
2.977,683,5

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
1.600.231,5

Allgemeine Finanzverwaltung (u.a. Zinsen, Tilgung, laufende Zuweisungen)
14.369.020,9

SUMME
52.704.180,1

Die Haushaltsberatung - hier wird politisch abgerechnet

Wofür Geld ausgegeben wird, ist immer eine außerordentlich politische Frage. Und oft liegen die Vorstellungen weit auseinander.

Haushaltsberatungen bieten für die parlamentarische Opposition stets eine besondere Gelegenheit, die gesamte Regierungspolitik kritisch zu durchleuchten. Aber auch die Fraktionen, die die Regierung stützen, beantragen Änderungen am Haushaltsentwurf und werden ihre politischen Schwerpunkte deutlich machen. Besonders gerungen wird um die Verteilung jener Summe, die nach Abzug der fixen Kosten (also z. B. Personalkosten, Straßenunterhalt, Zuschüsse an die Städte und Gemeinden usw.) zur Finanzierung weiterer Vorhaben noch übrig geblieben ist. Aber genauso kritisch wird überprüft, ob an den festen Kosten eingespart werden kann.

Das Haushaltsgesetz - vom Einzelposten zum Gesamtpaket

Umfangreiche Vorarbeiten gehen den Haushaltsdebatten im Plenum voraus. In jedem Ministerium, in der Staatskanzlei und im Landtag werden sog. Einzelpläne erstellt, in denen die zu erwartenden Einnahmen und die geplanten Ausgaben übersichtlich aufgeführt sind. Hier setzt bereits der Finanzminister den Rotstift an, denn die Wünsche der einzelnen Ressorts sind oft größer als die zur Verfügung stehenden Mittel.

Aus den Einzelplänen stellt der Finanzminister den Gesamthaushaltsentwurf zusammen. Findet der Entwurf die Zustimmung des Kabinetts, wird er dem Parlament zur Beratung überwiesen.

Drei Lesungen sieht die Geschäftsordnung bis zur Verabschiedung des Gesetzes vor.

Die 1. Lesung ist zweigeteilt: Zunächst erfolgt die so genannte Einbringung durch den Finanzminister, d. h. er stellt die Eckdaten seines Entwurfs den Abgeordneten vor. Dann wird über diesen Entwurf im Grundsatz debattiert.

Die Arbeit im Detail leisten die Ausschüsse, an die der Entwurf am Ende der 1. Lesung überwiesen wird. Die Fachausschüsse widmen sich nur dem jeweils für ihr Fachgebiet geltenden Einzelplan, während der Haushalts- und Finanzausschuss federführend das Gesamthaushaltspaket genau untersucht. Parallel zu den Ausschussberatungen beraten die einzelnen Fraktionen, oft in sog. Haushaltsklausuren.

Die einige Wochen später stattfindende 2. Lesung im Plenum ist die Stunde der Experten. Jetzt wird über jeden Einzelplan und über Änderungswünsche debattiert. Nach einer erneuten Beratungsrunde in den Ausschüssen wird der Haushaltsentwurf mit den Änderungsanträgen zur 3. Lesung auf die Tagesordnung einer Plenarsitzung gesetzt. Am Ende dieser allgemeinpolitisch gehaltenen Debatte beschließen die Abgeordneten, ob sie dem Entwurf der Regierung mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen und ihn damit zum Gesetz machen.

Der Vollzug, die Ausführung des Haushaltsgesetzes ist nun Regierungssache. Die im Haushaltsplan vom Parlament bewilligten Ausgaben sind dabei für die Verwaltung bindend.

Der Fiskus - ohne Steuern geht es nicht

Steuereinnahmen machen den größten Teil der Einnahmen unserer Staatskassen aus. Ihr Anteil am Landeshaushalt beträgt fast 83 %. Ohne Steuern geht es also nicht. Biersteuer, Grunderwerbsteuer, Lohnsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Versicherungsteuer, Umsatzsteuer - eine Liste der verschiedenen Steuern hätte eine beachtliche Länge. Aber nicht alle Steuerarten sind gleich einträglich. Der größte Batzen wird durch nur drei Steuerarten eingenommen: Einkommen- , Körperschaft- und Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) füllen den Steuersäckel schon zu mehr als 83 Prozent. Mit gerade mal 17 Prozent an den gesamten Steuereinnahmen schlagen die zahlreichen anderen Steuern zu Buche.

Steuergesetzgebung - wer darf was besteuern?

Steuern festzulegen gehört zu den Vorrechten eines Parlaments. In der Bundesrepublik beschließt der Bundestag über den überwiegenden Teil der Steuern. Stehen den Bundesländern jedoch die Einnahmen einer Steuerart ganz oder teilweise zu, dann muss die Zustimmung des Bundesrates, der Vertretung der Länder beim Bund, eingeholt werden. Da der Bundestag bereits einen großen Teil der möglichen Steuerquellen abschöpft, sind die Möglichkeiten der Länder in der Steuergesetzgebung sehr gering.

Bundeskasse oder Landeskasse - wohin mit den Steuergroschen

Auch wenn der Bundestag über die meisten Steuern beschließt, kann er deshalb noch lange nicht über alle Steuereinnahmen verfügen. Damit die Länder die ihnen aufgetragenen Aufgaben auch finanzieren können, stehen ihnen bestimmte Steuereinnahmen ganz oder anteilsmäßig zu.

Kassenprüfung - nicht erst am Jahresende wird geprüft

In regelmäßigen Abständen muss der Landtag über die aktuelle Haushaltsentwicklung unterrichtet werden. Über unvorhergesehene Ausgaben hat der Finanzminister jedoch unverzüglich das Parlament zu informieren. Nach Ablauf des Haushaltsjahres wird die Kasse geprüft: Der Finanzminister muss dem Parlament über alle Einnahmen und Ausgaben, über das Vermögen wie über die Schulden Rechenschaft ablegen. In seiner Kontrollfunktion wird das Parlament vom Landesrechnungshof, einer unabhängigen Behörde, unterstützt. Der Landesrechnungshof prüft nicht nur, ob Ein- und Ausgaben belegt und begründet sind, sondern auch, ob sie mit dem Haushaltsplan übereinstimmen und ob sie wirtschaftlich und zweckmäßig gewesen sind.