DORTMUND Zwar rechtens, aber nicht gerecht ist die Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr in Dortmund.
Zu diesem Schluss kommt die Vorsitzende des Petitionsausschuss des Landtags, Inge Howe (SPD), nach einem Ortstermin am vergangenen Dienstag in der Froschlochsiedlung in Hombruch.
Sie kündigte eine Überprüfung des Kommunalen Abgebengesetzes im Landesparlament an.
Rund 20 Anwohner, Vertreter der Stadt, des Petitionsausschusses und Innenministeriums trafen sich in der Froschlochsiedlung, um das Problem an Ort und Stelle in Augenschein zu nehmen: So zahlen einige Eigentümer der insgesamt 108 Reihenhäuser in der Siedlung 26,15 € Straßenreinigungsgebühr im Jahr, der Nachbar innerhalb des selben Häuserblocks bei gleicher Grundstücksgröße und mit dem selben gemeinsamen Weg zur Straße aber 209 € und manche sogar bis zu 230,12 €. Eine schreiende Ungerechtigkeit, meinen die Siedler. Und nicht nur sie.
"Logik nicht nachvollziehbar"
Ursache des Problems: In Dortmund wird die Straßenreinigungsgebühr – höchst richterlich abgesichert – nach dem so genannten Frontmetermaßstab berechnet. Vorderlieger kommen dabei günstig weg, zahlen nur die tatsächlichen Frontmeter, den Hinterliegern in den Stichstraßen dagegen wird ein Mehrfaches der vorhandenen Straßenlängen berechnet.
Die Berechnung sei kompliziert, gesteht Inge Howe zu, aber „ungerecht und intransparent.“ Der Frontmetermaßstab führe zu einer Logik, die „nicht nachvollziehbar für die Betroffenen ist“, bilanzierte sie kurz nach dem Ortstermin im Wahlkreisbüro des Dortmunder Landtagsabgeordneten Prof. Gerhard Bollermann (SPD). Er hatte die Siedler bei der Petition unterstützt.
Ausschussvorsitzende: Kommunales Abgabengesetz ändern
„Das kann keiner verstehen, dass wir solche Ungerechtigkeiten haben“, erklärt Bernhard Koners, der gemeinsam mit Mitstreiter Herbert Schremmer hartnäckig für eine Änderung der Gebührenberechnung kämpft und den Petitionsausschuss angerufen hat.
Die Vorsitzende Inge Howe wird nun bis zur nächsten Ausschusssitzung am 27. Mai eine Beschlussempfehlung verfassen und darin feststellen, dass im Zuge der im nächsten Jahr turnusmäßig anstehenden Überprüfung des Kommunalen Abgabengesetzes die Bemessungsgrundlage geändert werden sollte.
Aus: Ruhr Nachrichten vom 14.05.2008