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Ungleichbehandlung im SGB II von Jüngeren beenden

Arbeit und Wirtschaft

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. 

Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten demnach vorrangig Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt beziehungsweise Leistungen, die dabei helfen, eine Beschäftigung aufzunehmen. In den Fällen, in denen Leistungsbezieher zum Beispiel eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit ablehnen, können Leistungen gekürzt oder sogar gestrichen werden. 

Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung fallen Sanktionen gegen unter 25-Jährige härter aus als für ältere. Daher fordern die Fraktionen von SPD und Grünen in einem Antrag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Leistungsberechtigte unter 25 und über 25 Jahre im Hinblick auf Sanktionen nach dem SGB II gleichgestellt werden. Der Antrag wird am heutigen Donnerstag im Plenum beraten.

Drucksache 16/11424 (Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen)