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SPD und Grüne beschließen Neuregelung beim Ladenschluss

Arbeit und Wirtschaft

Zum Beschluss der Fraktionen über abschließende Änderungen am geänderten Ladenöffnungsgesetz (siehe Anlage) erklären die wirtschaftspolitischen Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen und SPD im Landtag NRW, Daniela Schneckenburger und Thomas Eiskirch:

Daniela Schneckenburger: „Wir haben eine gute Lösung gefunden, indem wir die Gesamtzahl der geöffneten Sonntage stadtweit auf elf im Jahr reduzieren. Damit wird der Sonntagsschutz in Nordrhein-Westfalen gestärkt. Wir wollen, dass das Einkaufen am Sonntag etwas Besonderes bleibt und der Sonntag als Tag der Erholung und der Freizeit wieder die Regel wird. Gleichzeitig kommen wir den Einzelhändlern entgegen, die im Advent eine Konkurrenzsituation zwischen Läden in der Innenstadt und in den Stadtteilen befürchtet hatten. Das Ergebnis ist unter dem Strich ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen des Einzelhandels, der Kundinnen und Kunden und der Beschäftigten.“

Thomas Eiskirch: „Es wird künftig für die Kommunen die Möglichkeit geben, die Öffnung der Geschäfte auf zwei Adventssonntage zu verteilen. Aber es bleibt dabei: Im Advent darf jedes Geschäft nur einmal öffnen. Damit wird sichergestellt, dass es durch die adventssonntägliche Öffnung in den Innenstädten nicht zu einer Benachteiligung des Einzelhandels in den Stadtteilen kommt. Bei der Festlegung der Sonntagsöffnungstermine stärken wir den Dialog der betroffenen Akteure um vor Ort angemessene Lösungen zu finden. Verpflichtend angehört werden müssen von den Kommunen die in dieser Frage relevanten gesellschaftlichen Kräfte wie Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie die Kirchen.“

Informationen zur Neuregelung:

Der Landtag wird morgen (Mittwoch) in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beraten. Die letzten Änderungen am Gesetzentwurf wurden heute von den Fraktionen von SPD und GRÜNEN beschlossen. Dabei haben sich die Fraktionen auf eine Obergrenze von elf verkaufsoffenen Sonntagen je Gemeinde verständigt. Wie bisher darf jedes einzelne Geschäft nur maximal vier Mal im Jahr geöffnet sein. Für den Advent sieht der Beschluss der Fraktionen vor, dass die Läden einer Kommune an insgesamt zwei Sonntagen öffnen können, aber jede Verkaufsstelle nur ein Mal. Damit soll erreicht werden, dass die verkaufsoffenen Adventssonntage in den Kommunen auf die Stadtteile verteilt werden und nicht nur vor allem die Innenstadt von der Öffnungsmöglichkeit profitiert.

Datei: Beschluss Änderungsantrag LÖG