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SPD, CDU, Grüne und FDP einigen sich auf größtmögliche Transparenz im Abgeordnetengesetz

MdB und MdL

Die Fraktionen von SPD, CDU, Grüne und FDP haben heute Änderungen im NRW-Abgeordnetengesetz  beschlossen. Sie sichern weitreichende Transparenz bei den Nebentätigkeiten der Parlamentarier zu.

Die Einigung in den Kernpunkten:
- Einkünfte müssen veröffentlicht werden, wenn sie im Ganzen die Bagatellgrenze von fünf Prozent der Abgeordnetenbezüge übersteigen. Das entspricht Einkünften von mehr als 536 Euro im Monat oder 6.432 Euro im Jahr.
- Die laufenden Einkünfte aus einer abhängigen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit werden jährlich – brutto – vor Steuern also nach dem entsprechenden Abzug von Aufwendungen angegeben. Dieses erfolgt in Stufen, beginnend bei 1.000 Euro. Weitere Stufen: 2.500 Euro, 5.000 Euro, 10.000 Euro, 20.000 Euro, 40.000 Euro, 60.000. Die Stufen sind nicht nach oben offen, sondern werden in Schritten von jeweils 30.000 Euro fortgesetzt.
- Die Einkünfte aus unregelmäßigen Einkünften beziehungsweise aus Tätigkeiten in Aufsichtsgremien sind auf Euro und Cent anzugeben. Darunter fallen auch Beratertätigkeiten oder Honorare. Diese Einkünfte sind monatlich – brutto – anzugeben.
- Der Mandanten- und Patientenschutz etwa für Anwälte und Ärzte bleibt in jedem Fall gewahrt, indem sie zwar alle Honorare über 2.000 Euro veröffentlichen müssen, aber ohne Nennung des Mandanten.
- Darüber hinaus wird die Beschäftigung von Verwandten der Abgeordneten bis hin zum dritten Verwandtschaftsgrad untersagt.

Marc Herter, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion: „Wir begrüßen das Ergebnis. Es ist ein klares Signal: Der Landtag ist transparent, wir haben nichts zu verbergen.“

Lutz Lienenkämper, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion:
„Das ist ein tragfähiger Kompromiss, der auch künftig eine breite Vertretung aller Bevölkerungsgruppen im Landtag ermöglicht und maßgeschneidert für Nordrhein-Westfalen ist."

Sigrid Beer, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion: „Auch wenn wir uns noch mehr gewünscht hätten, ist das ein guter Kompromiss, weil er weitgehend ist und breit im Plenum getragen wird. Als Grüne Fraktion werden wir unsere bisherige Praxis fortsetzen und Nebeneinkünfte auf Euro und Cent veröffentlichen.

Christof Rasche, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion: „Die FDP begrüßt, dass die Fraktionen eine gemeinsame, breit getragene Regelung des Parlaments auf den Weg bringen. Die FDP-Fraktion möchte mehr Transparenz gerade bei Interessenkonflikten. Wir möchten jedoch, dass dem Landtag auch künftig Kolleginnen und Kollegen angehören, die außerhalb ihres Mandats noch beruflich tätig sind.“