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Landtag

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Landtag ist die Legislative des Landes und wählt den Ministerpräsidenten.

Die Kompetenzen in der Gesetzgebung nahmen in den letzten Jahrzehnten ab. Dieser Umstand liegt in der Gesetzgebung auf Bundesebene und durch die Ausweitung der EU-Befugnisse begründet. Die Landtagsabgeordneten nehmen nun verstärkt lokale und regionale Interessen gegenüber der Landesverwaltung wahr.

Der Landtag ist ein Arbeitsparlament, der größte Teil der parlamentarischen Arbeit finden in den Ausschüssen statt, nicht im Plenum. Im Landtag sitzen ab 2005 mindestens 181 Abgeordnete. Von 1980 bis 2005 waren es 201, bis 1980 waren es 200. In der Regel handelt es sich bei ihnen um Berufspolitiker. Zum Beginn einer Legislaturperiode wählen die Abgeordneten Präsidium, Ältestenrat und besetzen die Ausschüsse.

Der Landtag besitzt nach Artikel 35 der Verfassung von NRW das Recht zur Selbstauflösung. Wird ein vom Landtag abgelehnter Gesetzentwurf durch Volksentscheid angenommen, kann die Landesregierung den Landtag auflösen.

Gebäude:

Nach der Gründung des Landes nutzte der Landtag zunächst das wiederaufgebaute Ständehaus, den ehemaligen Sitz des früheren Rheinischen Provinziallandtages. Im Laufe der Zeit reichten die Räumlichkeiten nicht mehr aus. Erweiterungspläne stießen zu Beginn der 1980er Jahre auf Widerstand von Seiten Düsseldorfer Bürger. Auch daher entschied man sich 1981 für einen Neubau direkt am Rheinufer. Das neue Gebäude war der erste neu errichtete Parlamentsneubau nach dem Zweiten Weltkrieg. Dabei wurde versucht, Rolle und Funktion des Landtags mit Hilfe zeitgenössischer Architektur zu interpretieren.

Präsidium des Landtages:

Landtagspräsidentin: Carina Gödecke (SPD)
1. Vizepräsident: Eckhard Uhlenberg (CDU)
2. Vizepräsident: Oliver Keymis (Grüne)
3. Vizepräsident: Dr. Gerhard Papke (FDP)
4. Vizepräsident: Daniel Düngel (Piraten)


Sitzverteilung des 16. Landtages:

CDU: 67
SPD: 99
GRÜNE: 29
FDP: 22
Piraten: 20


Ausschüsse:

Für die Parlamentsarbeit des Landtags Nordrhein-Westfalen richtet der Landtag Ausschüsse ein, deren Richtung, Anzahl und Zusammensetzung jeweils in seinem Ermessen steht. In der abgelaufenen Wahlperiode waren 17 Fachausschüsse eingesetzt, deren Zusammensetzung spiegelbildlich der Zusammensetzung des Gesamtparlaments entspricht.

Petitionsausschuss:

Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss des Landtages, der sich mit Eingaben von Bürgern befasst, die sich von einer Bundes- oder Landesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Er bildet daher eine wichtige Schnittstelle zwischen Parlament und Bevölkerung.

Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Für die Inanspruchnahme dieses außergerichtlichen Rechtsbehelfs ist weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch Volljährigkeit erforderlich. Auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich.

Ein Petitionsausschuss hat besondere gesetzliche Befugnisse nach dem Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes, um für seine Tätigkeit relevante Sachverhalte aufklären zu können, zum Beispiel das Recht auf Aktenvorlage, Auskunftserteilung und Zutritt zu Behörden. Dies kann nur verweigert werden, wenn der Vorgang aufgrund eines Gesetzes geheim gehalten werden muss oder sonstige zwingende Geheimhaltungsgründe bestehen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet.

Der Petitionsausschuss kann sowohl den Petenten als auch Zeugen und Sachverständige vorladen und anhören.

Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtages NRW:
Rita Klöpper, CDU

stellv. Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtages NRW:
Inge Howe, SPD

Webseite des Landtages: landtag.nrw.de


Quelle: wikipedia.de

Fotoquelle: Landtag NRW