
Zu der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof NRW in Münster erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Norbert Römer:
„Landesregierung und Landtag haben heute dem Verfassungsgerichtshof begründet dargelegt, dass der Nachtragshaushalt 2010 aus ihrer Sicht in Struktur und Umfang notwendig und verfassungsgemäß ist.
Finanzminister Norbert Walter–Borjans hat in der mündlichen Verhandlung klargemacht, dass der Nachtragshaushalt auf dem regulären Haushalt 2010 der abgewählten Landesregierung aufsetzt und nachträglich erkannte Risiken und Entwicklungen berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung und Verabschiedung des Nachtragshaushalts lag eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vor, diese Einschätzung war die Grundlage für die Höhe der Kreditermächtigungen.






