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„Wir lassen die Kommunen nicht mit den Flüchtlingskosten allein“

Landespolitik

145 Millionen Euro stellen das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund im kommenden Jahr für die hier ankommenden Flüchtlinge zur Verfügung. 108 Millionen Euro davon gehen direkt an die Kommunen. Mit weiteren 37 Millionen Euro finanziert das Land unter anderem eine zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtung, weitere Lehrer an den Schulen und die Ausweitung der sozialen Betreuung in den Landeseinrichtungen. Dazu erklären die beiden Fraktionsvorsitzenden im Landtag NRW Norbert Römer (SPD) und Reiner Priggen (GRÜNE):

Norbert Römer: „Wir reagieren damit auf die steigende Zahl von flüchtenden Menschen. Je zur Hälfte finanzieren Bund und Länder ein Programm zur Entlastung der aufnehmenden Kommunen. Wir sorgen in NRW dafür, dass das Geld vor Ort ankommt. Im Umfang der landeseitigen 54 Millionen Euro hat das Land bereits angekündigt, Hilfestellungen für die Kommunen zu leisten. So sollen neben einer dauerhaften Aufstockung des Flüchtlings-Aufnahmegesetzes (FlüAG) Mittel für zusätzliche Plätze in der Offenen Ganztagsbetreuung, weiteres Personal in den Kindertageseinrichtungen und einen Härtefallfonds für alle Gesundheitskosten über 50.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.“

„Die durch den Bund finanzierten weiteren 54 Millionen Euro werden nun zusätzlich weitergeleitet. Maßstab ist auch hier das FlüAG. So kommt das Geld da an, wo auch die Flüchtlinge sind“, erläutert Reiner Priggen, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Landtag NRW und erteilt damit Überlegungen der CDU eine Absage, die Mittel über eine Umsatzsteuerbeteiligung weiterzuleiten. Damit erhalten die Städte und Gemeinden zielgerichtet zusätzlich 54 Millionen Euro für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen.

„Das Land NRW wird hier in besonderer Weise seiner Verantwortung, die Verabredungen der beiden Flüchtlingsgipfel zu erfüllen und die vielfachen Anstrengungen der Städte und Gemeinden zu unterstützen, gerecht“, so die beiden Fraktionsvorsitzenden.