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Bildungsurlaub für Azubis in NRW auf den Weg gebracht

Schule und Bildung

Quelle: NRWJusos

Liebe Leserin, lieber Leser,
liebe Auszubildenden,

seit 1984 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf Bildungsurlaub, die Auszubildenden waren bislang davon ausgenommen.

Bislang, denn seit gestern haben auch die Auszubildenden in NRW einen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Der Landtag hat in seiner gestrigen Plenarsitzung den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung beschlossen, der den Bildungsurlaub für Auszubildende regelt.

Nach dem Gesetz können Auszubildende während ihrer Ausbildung insgesamt fünf Tage Bildungsurlaub nehmen. Damit Prüfungsphasen nicht beeinträchtigt werden, kann der Bildungsurlaub aber nur innerhalb der ersten Zweidrittel der Ausbildung in Anspruch genommen werden.

Mit dem nun auf dem Weg gebrachten Gesetz ist ein wichtiger Grundstein für die politische Bildung der Auszubildenden gelegt worden, da es ihnen so nun möglich ist, an (politischer) Bildung zu partizipieren.

Herzlichst,
Ihre/eure Inge Howe


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