
Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen haben heute einen gemeinsamen Antrag für das nächste Plenum beschlossen, der sich gegen den Vorschlag der EU-Kommission zur sogenannten „Konzessionsrichtlinie“ wendet.
Würde diese Richtlinie im Europäischen Parlament beschlossen, hätten Privatunternehmen Zugang zu öffentlichen Konzessionen. Der Großteil aller Dienstleistungskonzessionen wird von den Kommunen im Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Verkehrsbereich vergeben. Diese netzgebundenen Dienste sind von allgemeinem Interesse und bisher vom Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts ausgenommen.
Dazu erklären Markus Töns, europapolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Stefan Engstfeld, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und europapolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW:
Markus Töns: „Vor allem die Wasserversorgung ist ein Kernstück der kommunalen Daseinsvorsorge. Die bewährten Versorgungsstrukturen müssen wir im Interesse von Umwelt, Bürgerinnen und Bürgern sowie der kommunalen Selbstverwaltung bewahren. Das EU-Vergaberecht darf hier nicht gelten. Der Handlungsspielraum der Kommunen zur Vergabe und Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge darf durch europäische Wettbewerbsregelungen nicht unangemessen eingeschränkt werden.“






