
Zum Inkrafttreten des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes erklärt Rainer Schmeltzer, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
„Ab dem 1. Mai diesen Jahres haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,62 Euro, wenn ihr Arbeitgeber einen öffentlichen Auftrag ab 20.000 Euro erhalten hat.
Mit dem neuen Tariftreuegesetz setzt Nordrhein-Westfalen ein klares Zeichen für verbindliche Tarifverträge und für Mindestlohne: Wir wollen, dass die Menschen vom Lohn ihrer Arbeit ein würdiges Leben führen können. Wir machen Schluss mit der staatlichen Subvention von Unternehmen, die bei öffentlichen Vergaben auf das ‚Kombilohnmodell’ setzen, ihre Beschäftigten mit Billiglöhnen abspeisen und anschließend zum Aufstocken aufs Amt schicken. Derzeit arbeiten noch rund eine Million Erwerbstätige in Nordrhein-Westfalen zu einem Stundenlohn von weniger 8,50 Euro.






