Fraktionen wollen über eine Abstimmung im NRW-Landtag den umstrittenen Passus bei der Rente für Landwirte kippen
Kreis Herford. In dem vor allem von Herford aus geführten Streit um die Abschaffung der Hofabgabeklausel für deutsche Landwirte kommt Bewegung. Wie die Neue Westfälische erfuhr, gibt es einen gemeinsamen Antrag von Agrar- und Umweltpolitikern der SPD und der Grünen im Düsseldorfer Landtag gegen die Klausel: Laut Klausel erhalten Bauern bisher nur dann Rente, wenn sie ihre Höfe beim Erreichen des 65. Lebensjahrs entweder verpachten oder an die nächste Generation übertragen.
„Wir wollen mit unserem Antrag eine Diskussion anstoßen“, erklärte André Stinka, SPD-Landtagsabgeordneter aus Coesfeld und Sprecher für den Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Fraktion. Der Antrag soll Anfang Februar in den Landtag zur Abstimmung eingebracht werden. Ziel ist, eine Bundesratsinitiative gegen die Klausel zu starten. Wenn alles optimal laufe, so Stinka, könne der Antrag noch vor der Sommerpause der Länderkammer vorliegen.
„Wenn das klappt, wäre ich schon zufrieden.“ Die in den 50er Jahren unter ganz anderen Umständen eingeführte Hofabgabeklausel sei nicht mehr zeitgemäß. „Heute haben wir eine ganz andere Landwirtschaft“, erklärt der Agrar-Sprecher.
Die Klausel war eingeführt worden, weil in einer Zeit des Nahrungsmittelmangels viele ältere Landwirte noch bis ins hohe Alter ihre Betriebe bewirtschafteten. Dagegen kamen junge, gut ausgebildete Hofnachfolger nicht zum Zug. Heute habe sich das Verhältnis verkehrt, viele Höfe fänden keinen Nachfolger, so der Landtagsabgeordnete. Nach einem Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hat nur rund ein Drittel aller Landwirte einen Nachfolger.
Ziel der rund 100 Bauern, die gegen die umstrittene Klausel vorgehen, ist es beispielsweise ihre Höfe – statt sie zu verpachten – langsam und ohne finanzielle Verluste auslaufen lassen. Ihr Argument: Sie haben teils mehr als 40 Jahre in die Kassen ihrer Alterssicherung eingezahlt, erhalten aber anders als andere Berufe keine Rente.
Gleiches gilt für Ehefrauen: Sie bekommen keine Rente, wenn ihr Mann noch Landwirt ist, selbst wenn sie älter als 65 Jahre sind. Vergangenes Jahr war ein Vorstoß der Grünen im Bundestag gegen die Klausel gescheitert.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hatte ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes angefordert: Die Antwort nährt Zweifel an der eigentlich gewünschten Wirkung der Klausel. So habe es nach Abschaffung der Klausel in Österreich keine Verschiebung bei der Altersstruktur der Landwirte gegeben. Nur kurz nach Einführung 1957 habe das Gesetz zu einer Senkung des Altersschnitts geführt.
Neben dem Bünder Schäffler hatte sich auch der Herforder Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze – unter anderem im Bereich des Petitionsausschusses – für die Landwirte eingesetzt.
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09 - Herford, Dienstag 24. Januar 201