
Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Norbert Römer:
„Das Gericht hat heute vor allem unsere Vorsorgemaßnahmen kritisiert. Sobald uns die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, werden wir intensiv prüfen, wie wir damit umgehen. Das betrifft insbesondere das Sondervermögen für die Risikopapiere der WestLB und die Rücklagen für vorhersehbare Kosten beim U3-Ausbau sowie die Abrechnung der kommunalen Beteiligung an den Einheitslasten. Aus unserer Sicht war diese Vorsorge notwendig, denn die Risiken, das stellt niemand ernsthaft in Zweifel, bleiben uns erhalten. Der Nachtragshaushalt war und ist für uns eine Schlussabrechnung mit Schwarz-Gelb. Darin war kein einziges Projekt der neuen rot-grünen Landesregierung enthalten.






