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Kraft will das Urteil genau prüfen

Landespolitik

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat den Nachtragshaushalt 2010 wegen zu hoher Schulden für verfassungswidrig erklärt. Aus dem Urteil ergäben sich „nach einer ersten Einschätzung keine direkten Folgen“ für den Haushalt des laufenden Jahres, reagierte NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. 

Die Landesregierung gehe unverändert davon aus, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht auch jetzt noch gestört sei und die Schuldenaufnahme die übliche Obergrenze überschreiten dürfe. Es sei „für jeden erkennbar“, dass die wirtschaftliche Lage sehr instabil sei, sagte Kraft am Dienstag. Die Erdbebenkatastrophe in Japan, die Aufstockung des Eurorettungsschirms und die instabile Lage im arabischen Raum hätten unsehbare Folgen. Die Ministerpräsidentin betonte, vor weiteren Schlussfolgerungen stehe eine genaue Prüfung des Urteils.

Dem pflichtete die stellvertretende Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann (Grüne) bei: „Wir beraten die Konsequenzen des Haushalts-Urteils in aller Ruhe und ziehen dann unsere Schlussfolgerungen“, sagte sie gegenüber der „Leipziger Volkszeitung" (Mittwochausgabe). Die schriftliche Urteilsbegründung soll in den kommenden Wochen kommen.

Im Dezember hatten die CDU - und FDP-Fraktionen gegen den Nachtragshaushalt 2010 geklagt. Bereits im Januar hatte Hannelore Kraft betont, der Nachtragshaushalt stelle eine Endabrechnung mit Schwarz-Gelb dar. Darin sei kein einziges Projekt der neuen rot-grünen Landesregierung enthalten.

(mit dpa) - Artikel von Jochen Wiemken für spd.de

Statement von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann, stv. Ministerpräsidentin, nach Entscheidung VGH Münster zum Nachtragshaushalt 2010