
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat den Nachtragshaushalt 2010 wegen zu hoher Schulden für verfassungswidrig erklärt. Aus dem Urteil ergäben sich „nach einer ersten Einschätzung keine direkten Folgen“ für den Haushalt des laufenden Jahres, reagierte NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Die Landesregierung gehe unverändert davon aus, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht auch jetzt noch gestört sei und die Schuldenaufnahme die übliche Obergrenze überschreiten dürfe. Es sei „für jeden erkennbar“, dass die wirtschaftliche Lage sehr instabil sei, sagte Kraft am Dienstag. Die Erdbebenkatastrophe in Japan, die Aufstockung des Eurorettungsschirms und die instabile Lage im arabischen Raum hätten unsehbare Folgen. Die Ministerpräsidentin betonte, vor weiteren Schlussfolgerungen stehe eine genaue Prüfung des Urteils.






