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Neues NRW-Gesetz – Bürger büßt das Recht auf Einspruch ein

Landespolitik

Inge Howe: Anrufung des Petitionsausschusses bleibt weiterhin kostenfrei

Wer gegen Behörden vorgeht, muss künftig beim Verwaltungsgericht klagen. „Bürokratieabbau ist grundsätzlich eine gute Sache – wenn dies zu Kostensenkungen und zur Beschleunigung der Verfahren dient,“ meinen die heimischen SPD-Abgeordneten Inge Howe und Karl-Heinz Haseloh. „Etwas anderes ist es jedoch wenn dies wie bei der Abschaffung des Widerspruchverfahrens zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Seit den preußischen Reformen war es üblich, dass man gegen Verwaltungsentscheidungen bei der nächst höheren
Behörde Widerspruch einlegen konnte“, ergänzen beide Landespolitiker.

Damit ist in NRW seit 1. November bis auf wenige Ausnahmen Schluss. Von nun an ist es notwendig sich etwa bei Einsprüchen gegen Gebühren oder verweigerte Baugenehmigungen von vorneherein an die Verwaltungsgerichte zu wenden. „Die Bürger können gegen einen Bescheid, der aus ihrer Sicht fehlerhaft oder ungerecht ist, nicht mehr kostenfrei Einspruch einlegen“, kritisiert Howe.

Die Veränderung führt unweigerlich zu einer noch stärkeren Belastung der ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichte. Davon betroffen sein wird auch das Verwaltungsgericht Minden, auch wenn das Gericht die Folgen noch nicht genau abschätzen kann. „In Niedersachsen, wo das Widerspruchverfahren ebenfalls abgeschafft worden ist, hat sich die Zahl der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten jedenfalls um 40% erhöht.“ Aus eben diesem Grund hat Bayern von der Abschaffung des Widerspruchverfahrens auch abgesehen.

Die Landesregierung hofft offenbar mit der Regelung auf einen abschreckenden Effekt. Die psychologischen und finanziellen Hürden sind bei Gerichtsverfahren deutlich höher als bei Beschwerden auf dem Verwaltungsweg. Zunächst muss ein Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, im Fall der Niederlage muss der Kläger die Gerichtskosten tragen und hinzu kommen eventuelle Anwaltskosten. „Mit dem Ende des Widerspruchverfahrens geht ein Stück bürgernahe Rechtssicherheit verloren“, befürchten Howe und Haseloh.

Vor diesem Hintergrund hätten sich auch die kommunalen Spitzenverbände dafür eingesetzt, das Widerspruchsverfahren zumindest in einigen Bereichen beizubehalten. „Ein wertvolles Instrument zur nachträglichen Überprüfung von Bescheiden fällt damit durch die Entscheidung der Landesregierung einfach weg“, unterstreicht Haseloh. Seine Abgeordnetenkollegin Inge Howe ergänzt: „Auf die Kommunen kommen nun neue Herausforderungen zu im Bemühen, ihre Verwaltung bürgerfreundlich zu gestalten.“. Doch eine kleine Hilfestellung für betroffene Bürgerinnen und Bürger kann sie als Vorsitzende des Petitionsausschusses anbieten: „Die Anrufung des Petitionsausschusses bleibt weiterhin kostenfrei!“

 
 
 

Kommentare

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Eigentlich nachvollziehbar

Ich zitiere aus der PM von Frau Howe: „Die Bürger können gegen einen Bescheid, der aus ihrer Sicht fehlerhaft oder ungerecht ist, nicht mehr kostenfrei Einspruch einlegen“, kritisiert Howe. - Ich werte das als Ablehnung! Aber Sie haben Recht die SPD hätte noch mehr in der Öffentlichkeit auf diese Entwicklung hinweisen müssen, denn die SPD und die Grünen sind nun mal in der Opposition und haben nur wenig Möglichkeiten etwas zu behindern.

Autor: Jens Vogel, Datum: 03.12.2007, 12:11 Uhr


Wo ist die Haltung

Aus diesem Text kann ich keine eindeutige Haltung von Frau Howe und Herrn Haseloh ableiten! Sind Sie jetzt eindeutig dagegen oder nur teilweise? Die Damen und Herren im Landtag haben einmal mehr jede Bodenhaftung verloren. Mir ist es nicht klar, wie es auch die SPD geschafft hat, diese Informationen so wirksam aus den Medien herauszuhalten. Gegen dieses Gesetz hätte es viel mehr Widerstand geben müssen, wenn man als Bürger jemals etwas darüber gelesen hätte. Mich würde interessieren, wie Ihr weiterer Widerstand dagegen ausfällt Frau Howe! Ich freue mich schon bald wieder auf Klagen aus Reihen der Justiz, der Arbeitsaufwand wäre einmal mehr wieder gestiegen und die Antwort aus der Politik, dann müsse man sich doch eben besser organisieren. Absurd! Ich hoffe, dass die Einschätzung von Dr. Fickel, die sich übrigens mit der anderer mir bekannter Juristen deckt, korrekt ist.

Autor: Thomas Schürmann, Datum: 03.12.2007, 11:45 Uhr


Wegfall der Widerspruchsmöglichkeit in NRW

Es spricht einiges dafür, dass das NRW-Gesetz betr. Wegfall des Widerspruchsverfahrensa nicht mit Bundesrecht vereinbar ist und daher keinen Bestand haben kann. Denn nach der Verwaltungsgerichtsordnung kann nicht Klage erhoben werden, wenn nicht vorher ein Widerspruchsverfahren stattgefunden hat. Ist das im Landtag niemandem aufgefallen?

Autor: Dr. jur. Hartmut Fickel, Datum: 01.12.2007, 15:45 Uhr