SPD-Landtagsabgeordnete lehnen vorgezogene NRW-Kommunalwahl als „demokratischen Unsinn“ ab
Minden-Lübbecke: „Je mehr Bürger zur Wahl gehen, desto stärker ist die demokratische Legitimation der gewählten Mandatsträger“, erklären die beiden heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Inge Howe und Karl-Heinz Haseloh. „Wenn dieser Grundsatz von allen Demokraten getragen wird, warum soll dann die Kommunalwahl auf den Juni vorgezogen werden“, fragen beide mit Hinweis auf die Planspiele der Landesregierung.
Die Zahlen zur Wahlbeteiligung der vergangenen Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen sprechen eine deutliche Sprache. Am 16. Oktober 1994 – als zuletzt beide Wahlen auf einen Termin fielen – lag die Wahlbeteiligung im Kreis Minden-Lübbecke bei 82 Prozent. Bei den Kommunalwahlen am 26. September 2004 gingen leider nur 56 Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger unseres Mühlenkreises in die Wahlkabinen. Die Bundestagswahlen folgten am 18. September 2005 mit 78 Prozent Wahlbeteiligung.
Dagegen lockte die Europawahl in 2004 lediglich 40 Prozent der Minden-Lübbecker Wahlberechtigten aus dem Haus. Dieser Zahlenvergleich zeige „wer möglichst viele Kommunalwähler mobilisieren will, kommt an einer gebündelten Kommunal- und Bundestagswahl nicht vorbei", so Howe und Haseloh.
"Der nordrhein-westfälische Innen- und Kommunalminister Wolf setzt nun zum wiederholten Mal parteipolitische Interessen über das Wohl des Landes. Obwohl sich eine für die Wahlbeteiligung sinnvolle und für die Haushalte der NRW-Kommunen günstige Koppelung mit der Bundestagswahl anbietet, macht der Innenminister den Weg für eine parteitaktische Trickserei frei", kommentiert Inge Howe die Ankündigung von Innenminister Wolf, die Kommunalwahlen auf den Europawahltermin vorzuverlegen.
Howe und Haseloh: "Durch diesen demokratischen Unsinn werden im nächsten Jahr über fünf Monate lang die alten und neuen Bürgermeister und Räte parallel im Amt sein, weil die laufende Legislaturperiode erst am 20. Oktober 2009 endet.“ Zudem müssen dafür „massive Eingriffe in die Kommunalverfassung in Kauf genommen werden“.
Beispielsweise dürfe nach geltendem Recht die Wahl eines Nachfolgers des amtierenden Bürgermeisters erst ab 21. Juli 2009 erfolgen. Diese Norm müsste geändert werden. Ähnliches gilt für die konstituierende Sitzung des Rates. „Nach der Gemeindeordnung des Landes NRW muss die erste Ratssitzung innerhalb von 4 Wochen nach der Neuwahl stattfinden“, informieren Haseloh und Howe. Auch diese Regelung müsse geändert werden. „Und das alles, um die Wahlbeteiligung möglichst niedrig zu halten“, vermuten beide Landespolitiker.
.::Download: Antrag der SPD-Landtagsfraktion