
„Die Klage von 91 Kommunen gegen das schwarz-gelbe Einheitslastenabrechnungsgesetz zeigt, dass es richtig war, im Nachtragshaushalt 2010 für mögliche Rückzahlungsansprüche der Kommunen Vorsorge zu treffen“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, heute in Düsseldorf und erinnerte daran, dass die SPD-Fraktion seinerzeit wegen erheblicher Bedenken gegen das alte Einheitslastenabrechnungsgesetz gestimmt habe. „Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, den Kommunen aufgrund der Wiedervereinigung entgangene Zahlungen aus dem Bund-Länder-Finanzausgleich als Einheitslasten entgegenzuhalten. Deshalb gehören die möglichen Ansprüche der Kommunen auch in die Schlussabrechnung mit der kommunalfeindlichen Politik der abgewählten Regierung Rüttgers.“






