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Einsatz erneuerbarer Energien und Denkmalschutz

Stadtentwicklung


Inge Howe, Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtages NRW

Düsseldorf/Minden-Lübbecke: In Dörfern und Städten mit historisch gewachsenen Strukturen wird oftmals der gesamte Ortskern als Denkmalbereich ausgewiesen, als sogenannter Ensembleschutz, so dass all diese Flächen aus Gründen des Denkmalschutzes für den Bau von Solaranlagen nicht zur Verfügung stehen.

Dieses Thema beschäftigte den Obmann der CDU im Petitionsausschuss, Hubert Kleff, bereits in mehreren Fällen, in denen er als Berichterstatter tätig war. Die bisherige Praxis vieler Kommunen, Solar- und Photovoltaikanlagen in denkmalgeschützten Bereichen oder durch Gestaltungssatzung auszuschließen, sei zwar vielfach nachvollziehbar, berücksichtige aber nicht den Wunsch vieler Hauseigentümer, auch in diesen Bereichen erneuerbare Energien zum Einsatz zu bringen. Hier eine bessere Lösung zu finden, sei im Sinne der Menschen wünschenswert.

Die Vorsitzende des Petitionsausschuss, Inge Howe (SPD) wird daher die Vorsitzenden der zuständigen Fachausschüsse des Landtags anschreiben und den Wunsch des Petitionsausschusses zum Ausdruck bringen, dass im Landtag eine Anhörung zu diesem Thema stattfindet, zu der auch Vertreter der Industrie eingeladen werden sollen.

„Ziel dieser Anhörung“ so Frau Howe „ist, dass sowohl die historisch gewachsenen Strukturen optisch nicht beeinträchtigt werden und zugleich auch erneuerbare Energien zu Einsatz kommen können.“ Erste Angebote der Industrie beispielsweise. durch die Bereitstellung sogenannter Solar-Dachpfannenkollektoren gebe es bereits. Möglicherweise gibt es auch andere Alternativen (Energieparks am Rande vor Ortschaften etc.), wie sich Hauseigentümer am Einsatz erneuerbare Energien beteiligen können.

Gemeinsam mit der Landesregierung sollten dann die Rahmenbedingungen erarbeitet werden, unter denen die Kommunen ihre Zustimmung dem Einsatz erneuerbarer Energien in denkmalgeschützten Bereichen zustimmen können bzw. unter welchen Voraussetzungen Gestaltungssatzungen Ausnahmen ermöglichen.

Eine derartige Anhörung wird wegen der organisatorischen Vorbereitungen allerdings erst in der neuen Legislaturperiode stattfinden können.