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„Wirtschaftsausschuss sorgt für rechtssichere Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes“

Arbeit und Wirtschaft

Anlässlich der Reaktionen von FDP und CDU auf die Rechtsverordnung zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes erklärt Rainer Schmeltzer, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:

„Die Vorwürfe der Opposition, SPD und Grüne würden sich über parlamentarisches Minderheitenrecht hinwegsetzen, sind absurd. Bereits im vergangenen Februar hat es eine von der Opposition beantragte Anhörung zur Rechtsverordnung gegeben. Die heute im Wirtschaftsausschuss beschlossenen Änderungen zur Rechtsverordnung setzen ausschließlich Anregungen von Sachverständigen aus dieser bereits durchgeführten öffentlichen Ausschussanhörung um. 

Es besteht kein Anlass für eine erneute Anhörung. Eine zweite Anhörung zum selben Beratungspunkt ist kein Minderheitenrecht, sondern gemäß Geschäftsordnung des Landtags nur mit einer Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder des Ausschusses möglich.

CDU und FDP versuchen mit Absicht, Rechtssicherheit zu blockieren, um weiterhin das Gesetz in Misskredit zu bringen. In der heutigen Ausschusssitzung sind sie mit diesem durchsichtigen Versuch gescheitert. Die heute geschaffene Rechtssicherheit ist auch im Interesse der Klarheit für die Vergabestellen und die Anbieter aus Mittelstand und Handwerk.“