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„Städte und Gemeinden können Frist für Dichtheitsprüfungen von Abwasserkanälen verlängern, wenn sie wollen!“

Landespolitik

Inge Howe, stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses: „Zum Thema Dichtheitsprüfungen wurde im Kreis Minden-Lübbecke Pionierarbeit geleistet!“

Bad Oeynhausen: Die seit rund zwei Jahren geführte Abwasser-Diskussion in der Nachbarstadt Minden hat landesweite Bedeutung erlangt: Es liegt jetzt druckfrisch ein Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu Dichtheitsprüfungen vor – mit deutlich flexibleren Eckpunkten, die auch für Bad Oeynhausen von Bedeutung sein können.

Für viele Haus- und Immobilienbesitzer bestünde jetzt die Möglichkeit, die Frist zur Prüfung ihrer Abwasserkanäle auf Dichtheit um maximal acht Jahre zu verlängern. Möglich macht dies ein Erlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums, wonach die Frist zur Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 ausgedehnt werden kann.

„In Wasserschutzgebieten muss die Prüfung allerdings weiterhin bis 2015 geschehen sein“, informiert die heimische Landtagsabgeordnete Inge Howe (SPD). Die Änderungen seien das Ergebnis eines Vermittlungsgespräches des Petitionsausschusses des Landtags mit dem Umweltministerium. Howe, zugleich stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses: „Dabei haben wir auch soziale Aspekte berücksichtigt.“ Ältere und alleinlebende Bürgerinnen und Bürger können beispielsweise eine Ausnahmeregelung von der Sanierung erhalten, bis die Erbfolge geregelt ist.“

Darüber hinaus stünden für Kanalsanierungsmaßnahmen mindestens noch bis Ende 2011 über ein Förderprogramm Zuschüsse zur Verfügung. Gleichzeitig hat die KfW-Bank ein Kredit-Programm zur Durchführung von Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen und zur Sanierung von privaten Abwasserleitungen aufgelegt.

Landtagsabgeordnete Inge Howe sprach von einem positiven Ergebnis der Petitionsarbeit. Der neue Erlass zur kommunalen Abwasserbeseitigung schreibt den Kommunen nun vor, Satzungen zu den Dichtheitsprüfungen zu erlassen und entsprechende Fristen festzulegen. So sollen Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten bis spätestens Ende 2015 erfolgen und vorrangig behandelt werden.

Für alle anderen Gebiete ist eine Staffelung zu erstellen, die eine kontinuierliche Abarbeitung ohne Zeitverzug sicherstellt. Es können von den Kommunen auch - außer in Wasserschutzgebieten - Fristverlängerungen für den Nachweis der Dichtheit von Abwasseranlagen gewährt werden. Spätestens aber müssen die Prüfungen bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Geregelt wird in dem Erlass auch die Art der Dichtheitsüberprüfung. So ist in Fremdwassergebieten eine ausschließlich optische Prüfung des Rohrsystems nicht erlaubt. Hier muss eine Druckprüfung erfolgen.

„Der neue Erlass zur kommunalen Abwasserbeseitigung räumt den Städten und Gemeinden in NRW nun die Möglichkeit ein, bis zum Frühjahr 2011 Satzungen zu den Dichtheitsprüfungen zu erlassen und dabei die entsprechenden neuen Fristen festzulegen“, erläuterte Landespolitikerin Inge Howe.

„Auch wenn nicht alles im Interesse der betroffenen Bürger geändert wurde, bin ich doch sehr froh, dass der Petitionsausschuss ein erhebliches Stück Bürgerfreundlichkeit in die Problematik bringen konnte“, so Howe abschließend. Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen seien nun aufgerufen, „die kostengünstigste Lösung für ihre Bürger“ zu wählen.