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Sparkassen erhalten!

Landespolitik

Die schwarz-gelbe Landesregierung will das Sparkassengesetz ändern und dabei das Motto "Privat vor Staat" nicht vergessen.

Die SPD sieht in der, vor einem Monat in den Landtag eingebrachten, Novelle zum Sparkasengesetz eine Gefahr für die nordrhein-westfälische Sparkassenlandschaft. Durch die Novelle wird der Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen Tür und Tor geföffnet.

Der vorgelegte Entwurf für die Novellierung des Sparkassengesetzes NRW steht in klarem Widerspruch zu den Interessen der Kommunen und ihrer Sparkassen. Zudem ist festzustellen, dass die Änderungen im Wesentlichen ohne Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den beiden Sparkassen- und Giroverbänden erfolgen sollen.

Folgendes sieht der Entwurf vor:

"Einführung von Trägerkapital (§ 7 SpkG – Entwurf)" und "Änderung des Kreditausschusses in einen Risikoausschuss als Unterausschuss des Verwaltungsrates (§ 9 SpkG – Entwurf)"

Die Einführung von Trägerkapital könnte mittel- und langfristig der Ausgangspunkt für einen Verkauf von Sparkassen sein. Eine optionale Zulassung von Trägerkapital ist weder aus europarechtlicher Sicht noch unter wirtschaftlichen Aspekten notwendig.

Der Bedeutung des Kreditausschusses auch in seiner Weiterentwicklung zum Risikoausschuss ist eine Stellung als Unterausschuss des Verwaltungsrates nicht angemessen. Auch der neue Risikoausschuss muss ein eigenständiges Organ bleiben.

"Verwendung des Jahresüberschusses und Ausschüttung (§ 25 SpkG –Entwurf)"

Die neuen Ausschüttungsregelungen fördern eine kurzfristige Orientierung allein an fiskalischen Interessen. Eine Aufgabe der bisherigen gemeinnützigen Gewinnverwendung lehnen wir ab.

"Zusammenschluss der Sparkassenverbände (§ 36 SpkG – Entwurf)" und "Sparkassen in Trägerschaft des Sparkassen- und Giroverbandes oder der Sparkassenzentralbank (§ 38 SpkG – Entwurf)"

Der Verwaltungsrat spricht sich für freiwillige Lösungen der Zusammenarbeit der beiden Sparkassen- und Giroverbände aus und setzt auf freiwillige Lösungen.

Die Möglichkeiten der Übertragung der Trägerschaft von Sparkassen – auch temporär – auf die Sparkassenverbände oder die Sparkassenzentralbank (sog. Kaskadenprinzip) lehnen wir ab.

"Sparkassen- Finanzverbund (§ 39 SpkG – Entwurf)"

Die gesetzliche Verordnung eines Sparkassen- Finanzverbundes ist die Grundlage für eine Aufbauorganisation einer öffentlich- rechtlichen Sparkasse mit einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft und trägt den Gedanken einer Vertikalisierung in sich.

Die Landtagsfraktion der NRWSPD im nordrhein-westfälischen Landtag, hat nun eine Kampagne zum "Erhalt der Sparkassen" gestartet. Auf der Kampagnenseite wurde ein Onlinevoting eingerichtet. Die Landtagsfraktion ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich am Voting gegen die "Sparkassenprivatisierung" zu beteiligen. In den Sommerferien werden die SPD-Abgeordneten in ihren Kommunen vor Sparkassenfilialen in NRW das Gespräch mit Bankkunden suchen und über das "Sparkassengesetz" informieren.