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Inge Howe berichtet aus der Arbeit des Petitionsausschusses im Landtag / Hilfe gegen Behörden

Minden/Düsseldorf (mt). Als Inge Howe an einem 23. Mai in Lavelsloh geboren wurde, feiert das Grundgesetz bereits den 3. Geburstag. Zum Grundgesetz hat die Mindener Landtagsabgeordnete darüber hinaus noch eine weitere Beziehung.

Im Artikel 17 dieser Verfassung der Bundesrepublik Deutschland wird das Petitionsrecht verankert und im Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen spielt Howe, seit sie im Jahr 2001 Abgeordnete wurde, eine führende Rolle. Absprachegemäß - den Vorsitz stellt die stärkste Oppositionspartei - ist sie zurzeit stellvertretende Vorsitzende.

"Der Petitionsausschuss ist der einzige, in dem Parteipolitik keine Rolle spielt", sagt Howe und man sieht der gelernten Krankenschwester an, dass sie Helfen auch als politische Aufgabe begreift. Und stete Einstimmigkeit sei der Grund, warum man schon viel bewegt habe.

"Die Anträge kommen aus allen Feldern der Politik", sagt Howe. Jeder, unabhängig vom Alter, könne eine Eingabe machen. Die meisten kommen aus dem Bereiche Soziales mit 23,4 Prozent. Sie schildert einen Fall, wo für eine gehbehinderte Frau die Auto-Parkberechtigung nicht mehr galt, weil ein Bundesgesetz die bessere Landesgesetzgebung aufgehoben hatte. Der Ausweis wurde nicht verlängert, obwohl sich ihre Behinderung verschlimmert hatte. Beim Erörterungstermin zeigte sich das auch der ausstellenden Behörde. "Sie wäre auf dem ebenen Behördenflur fast gestürzt", schilderte Howe dem Parlament.

Ein typischer Fall, wo rechtlich nicht zu beanstandende Regelungen in der Praxis ihre Mängel zeigen. "Als Abgeordnete bekommen wir die Verwaltungsakte zu Gesetzen oft gar nicht mit", nennt sie einen Mangel des Politgeschäfts.

In Fällen aus der Region ging es in jüngster Zeit um eine Hundebeißattacke in Lübbecke, bei dem ein kleiner Hund getötet und ein Mädchen schwer verletzt worden war. Die beißwütigen Hunde blieben trotzdem ohne Maulkorb, weil vorher ihre Friedfertigkeit amtlich festgestellt worden war, was erst nach drei Beißattacken geändert werden könne, sieht Howe einen Mangel. Der Petitionsausschuss als Initialzündung für gesetzlichen Handlungsbedarf. "Einen höheren Zaun um das Grundstück haben wir aber durchgesetzt", sagt die SPD-Politikerin.

Petitionen aus Minden waren Auslöser für eine der heftigsten Debatten im Land, die um die Dichtigkeitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen. Ohne sie, da ist sich Howe sicher, hätte es keine Änderung an den gesetzlichen Regelungen gegeben. Der Petitionsausschuss wirke hier für die Landespolitik wie ein Seismograf, fange Stimmungen früh auf. Howe bemängelt, dass manche Behörde nicht die Spielräume zugunsten der Bürger nutze, die ihnen die Vorschriften lassen.

Rechte fast wie ein Untersuchungsausschuss

Allerdings ist der Ausschuss auch nicht vor Missbrauch geschützt. Mit modernen Medien können Einzel-Petitionen zur Massenware werden. So in einem Fall zur Lehrerversorgung, als gleichlautende Eingaben das Ausschusssekretariat überflutet hätten. Das Problem: Der Ausschuss hatte sich selbst verpflichtet, jede Eingabe einzeln zu beantworten. "Wir wären damit lahmgelegt worden", sagt Howe. Mit der Änderung ging die Antwort raus wie die Eingabe kam: als Massenpost.

Dass das Parlament die Arbeit würdigt, zeigt sich auch in der Mitarbeiterzahl. Während manches Ausschussreferat mit einem Beschäftigen besetzt sei, beschäftige der Petitionsausschuss 20. "Die haben reichlich zu tun", sagt Howe (siehe Fakten).

Jede Eingabe wird nach Prüfung ans zuständige Ministerium mit der Bitte um Stellungnahme geschickt. Da brauchen Ausschuss und Petenten manchmal viel Geduld. Lässt sich bis hierhin keine Einigung erzielen, berät der Ausschuss und setzt gegebenenfalls einen Erörterungstermin in Düsseldorf oder vor Ort an. "Wir haben Rechte fast wie ein Untersuchungsausschuss, können Behörden und Ministerium zur Teilnahme verpflichten."

Fakten Petitionen
Artikel 17 Grundgesetz: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Artikel 17 Grundgesetz: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Im 1. Halbjahr 2011 erledigte der Petitionsausschuss des Landtages 1591 Eingaben, davon 329 nach Erörterungsterminen, davon wurden 26,7 bzw. 50,2 Prozent positiv für die Petenten entschieden, abgelehnt wurden 45,9 bzw. 31,6 Prozent.

Die Bereiche betrafen Soziales (23,4 Prozent) Rechtspflege/Betreuung 12,7), Bauen, Wohnen und Verkehr (10,4), Schulen und Hochschulen (9,2), Ausländerrecht (8,9), öffentlicher Dienst (7,7), Strafvollzug (6,8), Rundfunk und Fernsehen/GEZ (2,4 Prozent).

Der Petitionsausschuss ist zu erreichen über: Der Präsident des Landtags NRW, Geschäftsstelle Petitionsreferat, Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf; Telefon (0211) 8842143/2299; Telefax (0211) 8843004; E-Mail: petitionsausschuss @landtag.nrw.de

Auf der Homepage des Landtages www.landtag.nrw.de führt ein Link direkt zur Seite des Petitionsausschusses, wo man auch eine Online-Petition eingeben kann. (hn)

Mindener Tageblatt vom 20.01.2012