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„Rehabilitierung der Opfer von § 175 StGB umsetzen“

Bundespolitik

Zur Verabschiedung des Antrages zur Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen erklärt die frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Gerda Kieninger MdL:

"Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches stellte für mehr als hundert Jahre sexuelle Handlungen zwischen Männern, einschließlich erotisch interpretierbarer Annäherungen, unter Strafe. Bis zur endgültigen Abschaffung 1994 wurden in der Bundesrepublik rund 100.000 Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle eingeleitet und 50.000 Urteile gefällt. In der DDR sind rund 1.300 Verurteilungen nachweisbar.

Zusätzlich zu der strafrechtlichen Verfolgung kam die gesellschaftliche Ausgrenzung der Betroffenen. Die noch lebenden Opfer wurden für das ihnen ergangene Unrecht nie rehabilitiert.

Nach einstimmigem Landtagsbeschluss, bei Enthaltung der CDU-Fraktion, unterstützt NRW nun die Bundesratsinitiative des Landes Berlin und fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen.

Der Paragraf 175 widerspricht der seit im Grundgesetz garantierten freien Entfaltung der Persönlichkeit und ist deshalb auch nachträglich nicht hinzunehmen. Als SPD-Fraktion wollen wir damit ein Signal geben, dass die heute politisch Verantwortlichen das damals geschehene Unrecht erkennen und Verantwortung für die Wiedergutmachung übernehmen.“