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Petitionsausschuss hilft Ergänzungskräften im Kindergarten

Landespolitik

Unsinnige Neuregelung des Kinderbildungsgesetzes entschärft

Minden-Lübbecke: Seit In-Kraft-Treten des Kinderbildungsgesetzes gingen beim Petitionsausschuss zahlreiche Beschwerden von Ergänzungskräften – nahezu ausnahmslos Frauen – ein, die seit Jahren etwa als Kinderpflegerinnen in Kindergärten arbeiten und seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes um ihre berufliche Zukunft fürchteten.

„Hintergrund dieser Befürchtungen ist das durch KiBiz neu festgelegte einjährige Anerkennungsjahr, dass viele Ergänzungskräfte zur Weiterbeschäftigung im Kindergarten vorweisen sollen“, erklärt die heimische Landtagsabgeordnete Inge Howe. Howe ist zugleich Vorsitzende des vorläufigen Petitionsausschusses. „Viele Ergänzungskräfte konnten überhaupt nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen ihre bisherige teils Jahrzehnte andauernde Berufserfahrung nun nicht mehr ausreichten sollte“, so Howe.

Nun hat der Petitionsausschuss beschlossen, das Anerkennungsjahr per Verwaltungsvorschrift und bei vorliegender beruflicher Erfahrung auf sechs Monate zu verkürzen. Zuvor hat sich der Petitionsausschuss von der Landesregierung berichten lassen und verschiedene Erörterungstermine durchgeführt.

„Mit dieser erneuten Entscheidung haben wir das KiBiz zumindest an dieser Stelle zum Vorteil der Ergänzungskräfte ein Stück weit entbürokratisiert“, freut sich die Mindener Abgeordnete. Viele Betroffene sahen die Gefahr, ihren jetzigen Arbeitsplatz ohne die Weiterqualifizierung zu verlieren.

Bereits zuvor hatte der Petitionsausschuss in verschiedenen Verfahren einige grundsätzliche Änderungen im Sinne der Ergänzungskräfte erreicht. Beispielsweise wurde die Frist 31.07.2011 um zwei Jahre verlängert. Außerdem wurde eine Härtefallregelung eingeführt.