
Unsinnige Neuregelung des Kinderbildungsgesetzes entschärft
Minden-Lübbecke: Seit In-Kraft-Treten des Kinderbildungsgesetzes gingen beim Petitionsausschuss zahlreiche Beschwerden von Ergänzungskräften – nahezu ausnahmslos Frauen – ein, die seit Jahren etwa als Kinderpflegerinnen in Kindergärten arbeiten und seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes um ihre berufliche Zukunft fürchteten.
„Hintergrund dieser Befürchtungen ist das durch KiBiz neu festgelegte einjährige Anerkennungsjahr, dass viele Ergänzungskräfte zur Weiterbeschäftigung im Kindergarten vorweisen sollen“, erklärt die heimische Landtagsabgeordnete Inge Howe. Howe ist zugleich Vorsitzende des vorläufigen Petitionsausschusses. „Viele Ergänzungskräfte konnten überhaupt nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen ihre bisherige teils Jahrzehnte andauernde Berufserfahrung nun nicht mehr ausreichten sollte“, so Howe.






