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„NRW bekommt eine moderne Schwangerschaftskonfliktberatung“

Familie und Jugend

Mit einer gesetzlichen Regelung wird die Schwangerschaftskonfliktberatung in Nordrhein-Westfalen modernisiert und den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. In Zukunft werden die Leistungen und Erfahrungen der Beratungsstellen als Entscheidungs-grundlage herangezogen werden, um den Kompetenzen der jeweiligen Beratungsstellen stärker Rechnung tragen zu können. Damit wird das alte Fördersystem, das eine flächendeckende gleichhohe Verteilung der Fördermittel auf alle Trägergruppen vorsah, auf ein am tatsächlichen Bedarf der Nachfrage der Beratungs- und Präventionsangebote orientierten Angebot umgestellt. Darauf haben sich jetzt die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Grünen geeinigt. Dazu erklären die frauenpolitischen Sprecherinnen ihrer Fraktionen:

Gerda Kieniger (SPD): „Wir freuen uns sehr, dass sich die Ergebnisse eines intensiven Dialogs mit den Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatung in den Änderungen zum Gesetzentwurf widerspiegeln. Die Bemühungen aller Beteiligten haben zu diesem guten Ergebnis geführt. Auch diesmal wurde die Tradition des breiten fraktionsübergreifenden politischen Bündnisses im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung weitergeführt.“

Ina Scharrenbach (CDU): „Die Trägerlandschaft, so wie sie sich heute in NRW darstellt, ist ausreichend plural und vielfältig aufgestellt. Wir sind als CDU zuversichtlich, dass das heute im Ausschuss beschlossene Gesetz eine gute Beratung für die Schwangeren darstellt und die Förderung der Beratungsstellen sichert.“

Josefine Paul (Grüne): „Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist in NRW traditionell stark und plural aufgestellt. Die vielfältige Angebotsstruktur hat sich bewährt. Mit unserem Entschließungsantrag betonen die Fraktionen insbesondere diesen wichtigen Aspekt noch einmal."