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Nordrhein-Westfalen setzt bundesweit einmaliges Finanzierungskonzept für die medizinische Versorgung Wohnungsloser

Landespolitik

Die medizinische Versorgung obdachloser Menschen kann in Nord­rhein-Westfalen auch künftig tragfähig finanziert werden. Krankenkas­sen, Ärzteorganisationen und Kommunale Spitzenverbände haben sich unter Moderation des Landesgesundheitsministeriums auf die Fortset­zung des Finanzierungskonzeptes verständigt. "Wir treten ein für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und ohne Hürden zugängliche medi­zinische Versorgung für alle Menschen. Dabei müssen wir auch die Menschen im Blick behalten, für die der Zugang zum Gesundheitssys­tem schwieriger ist", erklärte heute Marlis Bredehorst, Staatssekretärin im Gesundheitsministerium im Rahmen der Fachtagung in Münster, auf der das weiterentwickelte Konzept vorgestellt wurde.

Wohnungslose sind aufgrund der Lebensumstände besonderen ge­sundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Sie leiden häufiger an Mehr­facherkrankungen, ihr Krankheitsverlauf ist oft schwerer, und selbst bei geringfügigen Erkrankungen dauert die Genesung meist länger. Dies liegt unter anderem daran, dass viele Obdachlose erst eine hohe Hemmschwelle überwinden müssen, bevor sie das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen. Deshalb sind niedrigschwellige Angebote notwen­dig, die auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet sind und eine frühzeitige Erst- und Akutversorgung sicherstellen. Eine aufsu­chende Gesundheitsfürsorge eröffnet obdachlosen Menschen den ers­ten Zugang zu unserem Gesundheitssystem.

"Das Umsetzungskonzept zur Medizinischen Versorgung wohnungslo­ser Menschen hat zu einer Stabilisierung der mobilen medizinischen Dienste für Wohnungslose geführt und ist ein Teil der Regelversorgung geworden", erklärt Dr. Michael Schwarzenau, Hauptgeschäftsführer der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Wie in keinem anderen Versorgungs­modell stünden dabei Menschen im Mittelpunkt der ärztlichen Zuwen­dung, die ansonsten in gesellschaftlichen Randzonen lebten. In der Evaluationsphase des Konzeptes von Beginn der Rahmenvereinbarung 2007 bis Ende 2009 sind in Essen, Köln, Bielefeld, Münster und Dort­mund über 5.200 Patienten mit insgesamt 35.200 Kontakten behandelt worden.

Die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kommunalen Spitzenverbände als Interessenvertreter der Städte und Kreise haben sich 2006 auf ein Finanzierungskonzept ver­ständigt, nach dem die Kosten dieser aufsuchenden Gesundheitsfür­sorge gemeinsam getragen werden. Dieses Konzept wurde zum 1. Ja­nuar 2011 auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation im Hinblick auf Zugangsvoraussetzungen und Finanzierungsmodalitäten weiterentwi­ckelt und flexibilisiert. "Dies ist", so Bredehorst, "ein gutes Ergebnis der Kooperation, der in der gesundheitlichen Versorgung verantwortlichen Partnerinnen und Partner in Nordrhein-Westfalen. Für Dr. Schwarzenau ist das Konzept ein Beispiel dafür, wie gut ein selbstverwaltetes Ge­sundheitswesen funktionieren kann: "Besonderen Herausforderungen haben sich alle Beteiligten konstruktiv und kooperativ gestellt."