
Bund muss bei Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die Interessen Nordrhein-Westfalens berücksichtigen
Nordrhein-Westfalen braucht leistungsfähige Wasserstraßen – Bund muss bei Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die Interessen Nordrhein-Westfalens berücksichtigen
In einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und FDP, Grundlage war ein Eilantrag der FDP-Landtagsfraktion, sprachen sich diese gegen die Pläne des Bundesverkehrsministeriums aus, mit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die Verwaltung für den Rhein nach Mainz zu verlegen und das bestehende Kanalnetz in Teilen nur noch nachrangig zu bewirtschaften.
„Nordrhein-Westfalen braucht leistungsfähige Wasserstraßen. Deshalb muss der Bund bei der angestrebten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die Interessen Nordrhein-Westfalens berücksichtigen“, so die Fraktionen. Sie verweisen darauf, dass das Wirtschafts- und Verkehrsland Nummer eins in Deutschland auch bei der Wasserstraßeninfrastruktur eine Spitzenposition einnimmt. Diese gelte es im Interesse des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen und seiner Beschäftigten zu erhalten und auszubauen. Ein entsprechender Antrag wurde im Landtag einstimmig verabschiedet.






