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Müller-Piepenkötter will Schwachen ihrer Rechte berauben

Landespolitik

Zu den Berichten über die abgelehnte Bundesratsinitiative von NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter, durch die die Kosten für staatliche Rechtshilfen von Hartz-IV-Empfängern gesenkt werden sollten, erklärte der SPD-Landtagsabgeordnete Günter Garbrecht, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, heute in Düsseldorf: "Ein sozialer Rechtsstaat zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass alle den Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. Der Zugang zum Recht darf eben nicht vom Geldbeutel abhängen. Er ist ein Gebot des sozialen Rechtsstaates und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Mit diesen beiden Sätzen hat die Bundesjustizministerin das Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Landesregierung sowie vier weiterer CDU-Länder abgelehnt, Hartz-IV-Empfängern den Zugang zum Rechtsweg zu erschweren. Dem schließen wir uns vorbehaltlos an."

Die Missbrauchsdebatte, die Ministerin Müller-Piepenkötter in diesem Zusammenhang angestoßen habe, sei ein Kennzeichen gerade von CDU-Politikern im Wahlkampf und entbehre einer konkreten Grundlage, stellte Garbrecht fest. "Die Vorwürfe werden von der Union immer dann aus der Mottenkiste geholt, wenn es darum geht, Rechte von Betroffenen und die Wahrnehmung dieser Rechte einzuschränken. Es ist besonders perfide, dass diejenigen, die stattliche Rechtshilfe in Anspruch nehmen, generell unter Missbrauchs- und Betrugsverdacht gestellt werden. Wir haben die schwarz-gelbe Landesregierung wiederholt aufgefordert, konkrete Missbrauchstatbestände und Falldichten zum Umfang des Missbrauchs zu nennen. Bei den Reaktionen erging sich Ministerin Müller-Piepenkötter aber immer nur in allgemeinen Erklärungen."