Zu den geplanten Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt erklärten Andre Stinka, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Thomas Eiskirch, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Zur Finanzierung der Maßnahmen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie erhebt das Land Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren ein Wasserent-nahmeentgelt. Dieser ‚Wasser-Cent‘ orientiert sich nun wieder an dem Niveau, das unter der rot-grünen Landesregierung im Jahre 2004 festgelegt wurde. Zukünftig sollen allerdings auch die Sümpfungswässer entgeltpflichtig werden. Das trifft die Braun- und Steinkohleförderung. Durch diese Mehreinnahmen wird eine Entlastung insbesondere für mittelständische Unternehmen und Verbraucher im Vergleich zum Gesetzentwurf möglich. Mit dieser Lösung werden also die Lasten auf alle Schultern verteilt.