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Moderate Anpassung beim Wasser-Cent – Lasten werden auf mehrere Schultern verteilt

Landespolitik

Zu den geplanten Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt erklärten Andre Stinka, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Thomas Eiskirch, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Zur Finanzierung der Maßnahmen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie erhebt das Land Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren ein Wasserent-nahmeentgelt. Dieser ‚Wasser-Cent‘ orientiert sich nun wieder an dem Niveau, das unter der rot-grünen Landesregierung im Jahre 2004 festgelegt wurde. Zukünftig sollen allerdings auch die Sümpfungswässer entgeltpflichtig werden. Das trifft die Braun- und Steinkohleförderung. Durch diese Mehreinnahmen wird eine Entlastung insbesondere für mittelständische Unternehmen und Verbraucher im Vergleich zum Gesetzentwurf möglich. Mit dieser Lösung werden also die Lasten auf alle Schultern verteilt.

Außerdem kann die Finanzierung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandes NRW nachhaltig gesichert werden, der bislang auf die Einhaltung der freiwilligen Zahlungen der Unternehmen angewiesen war.

Die zusätzlichen Lasten sind für die betroffenen Unternehmen verkraftbar. Sie betragen für den Hauptlastenträger RWE Power rund 0,3 Prozent des Gewinns des Jahres 2010. Sollte das Wasserent-nahmeentgelt – wie von der CDU befürchtet – von den Stromerzeugern vollständig auf die Strom-kunden abgewälzt werden, so würde dies eine vierköpfige Familie mit normalem Stromverbrauch mit weniger als einem Euro pro Jahr belasten.“