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Mehr Lernförderung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen

Schule und Bildung


Foto: Olga Meier-Sander/pixelio.de

Minden-Lübbecke. Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen können ab sofort schnel­ler, unbürokratischer und nicht erst bei einer konkreten Versetzungs­gefahr in der Schule eine Lernförderung in Anspruch nehmen. Darauf weisen die Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe hin. Der Landesarbeitsminister habe mit einem neuen Erlass für eine sozial gerechtere Neuregelung bei der Gewährung von Lernhilfen im Rahmen des Teil­habe- und Bildungspakets gesorgt.

"Die bundesgesetzlichen Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind zum Teil so praxisfern und bürokratisch, dass wir gegensteuern müssen, damit die Bedürftigen überhaupt zu ihrem Recht kommen. Es macht eben keinen Sinn, Nachhilfe erst dann zu gewähren, wenn das Kind schon buchstäblich in den Brunnen gefallen ist, d. h. wenn es droht sitzen zu bleiben", sagt Ernst-Wilhelm Rahe als Begründung.

„Es kommt darauf an, dass viel früher gefördert wird, damit die Kinder ihre Leistungen rechtzeitig verbessern können“, ergänzt Inge Howe. „Schließlich geht es darum, allen bedürftigen Kindern und Jugendlichen die best­mögliche schulische Ausbildung zu bieten und damit ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu optimieren.“ Dies dürfe nicht an Formalitäten scheitern. „Wir in NRW geben mit unse­rer Neuregelung damit viel mehr Kindern und Jugendlichen aus armen Familien eine Chance.“

Bisher stand - je nach Einzelfallprüfung - die Lernförderung betroffenen Familien nur dann zu, wenn bei ihren Kindern zum Beispiel die Verset­zung oder der Schulabschluss gefährdet waren.

Von der Ausweitung der Lernförderung können in Nordrhein-Westfalen nunmehr viele Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Ein­kommen profitieren. Anträge für Lernförderungen können Familien mit geringem Einkommen aus dem Mühlenkreis bei Amt proArbeit stellen. Insgesamt können im Mühlenkreis über 5.300 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket be­ziehen.