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Landtagsabgeordnete Rahe und Howe schreiben Feuerwehrleiter an: NRW bekommt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht

Landespolitik

Kreis Minden-Lübbecke: Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und Katastrophenschutzrecht bekommen, das drei Schwerpunkte beinhaltet: die Stärkung der zentralen Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr, die Aufwertung des Katastrophenschutzes und die Anpassung der Regelungen zum Brandschutz. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den entsprechenden Gesetzentwurf über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) auf den Weg gebracht, der das bestehende Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG) ablöst. 
 
Die heimischen Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe haben die örtlichen Leiter der Feuerwehren und die Bürgermeister dazu angeschrieben und zum Dialog eingeladen: „Der Brand- und Katastrophenschutz in NRW hat sich bewährt und ist leistungsfähig und das soll auch so bleiben“, erklären die beiden Landtagsabgeordneten. Die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehrverbände, Hilfsorganisationen, und Gewerkschaften wurden bei dem Gesetzentwurf beteiligt. „Wir möchten aber auch eine Rückmeldung von den örtlich aktiven. Sie haben die Erfahrung und das Wissen, die wir für die weiteren Beratungen in Düsseldorf brauchen. Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. 
 

Betonung und Stärkung des Ehrenamtes
 

Im Mühlenkreis gibt es neben ca. 170 hauptamtlichen Feuerwehrleuten mehr als 3.100 freiwillige Feuerwehrleute, weiterhin sind über 1000 Jugendliche in den Jugendfeuerwehren aktiv. Weitere Helferinnen und Helfer arbeiten in anerkannten Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand- und Katastrophenschutz wie kaum ein anderer Bereich auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. „Das Ehrenamt ist ein wichtiges Thema für die Landesregierung. Die ehrenamtlichen Helfer sind die tragenden Säulen des Brand- und Katastrophenschutzes. Bei der Arbeit der Feuerwehr sind sie unverzichtbare Leistungsträger. Deshalb wollen wir die Attraktivität des Ehrenamtes weiter stärken“, sagen die beiden Landtagsabgeordneten. 
 
Das neue Feuerschutzrecht ermöglicht den Städten und Gemeinden, eine Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren einzurichten. Sie können dort spielerisch Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die Feuerwehr begeistert werden. „Neben den Löschzwergen wollen wir Menschen aller Altersklassen für die Feuerwehr gewinnen“, hob Ernst-Wilhelm Rahe hervor.
 
Aufwertung des Katastrophenschutzes 

Der BHKG-Entwurf wird auch der gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes gerecht. Die bereits in der Praxis erprobten Elemente des Katastrophenschutzes werden angepasst und gesetzlich verankert. Dies gilt insbesondere für die in den vergangenen Jahren entwickelten Landeskonzepte der gegenseitigen landesweiten Hilfe. Sie haben sich zum Beispiel beim Pfingstunwetter „Ela“ bewährt. „Einheiten aus unserem Kreis haben dort eine sehr gute Arbeit gemacht. Das können wir gar nicht genug anerkennen!“ findet Ernst-Wilhelm Rahe. 

Weitere Informationen:  
Den Gesetzentwurf der Landesregierung über das Gesetz zum Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz finden Sie im Internet unter: MIK NRW