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„Gute Arbeit und fairer Wettbewerb: Das Tariftreuegesetz NRW wird weiterentwickelt“

Landespolitik

Anlässlich der heutigen Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landeskabinetts zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG) NRW erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag: 

"Gute Arbeit und fairer Wettbewerb sind die Ziele des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Die Evaluierung hat gezeigt, dass die Unternehmen mit der Umsetzung keine Schwierigkeiten haben und die Ziele des Gesetzes unterstützen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in NRW heißt das, dass öffentliche Aufträge an die Unternehmen gehen, die sich an die geltenden Tarifverträge halten. Vor allem im Handwerk werden so die Betriebe vor Billigkonkurrenz besser geschützt. Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten wird damit zurückgedrängt. Die Unternehmen in NRW haben mit dem Gesetz einen Rahmen für einen fairen Wettbewerb.

Aus den Erfahrungen der ersten Jahre haben wir nun Änderungen im Gesetz abgeleitet, die dessen Anwendung insbesondere für die kommunalen Vergabestellen erleichtern. 

Mit der Novelle des TVgG verbessern wir die Bedingungen für gute Arbeit in NRW. Unsere Devise lautet: Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler soll nur an Unternehmen gezahlt werden, die auch ordentliche Löhne auszahlen."