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Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe: Es bleibt dabei: NRW verteilt Bundesmittel gerecht an die Kommunen

Landespolitik

Minden-Lübbecke: Mit Freude haben die heimischen SPD Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe den heutigen Kabinettsbeschluss in Düsseldorf zur Verteilung der Investitionsmittel des Bundes zur Kenntnis genommen. Danach sollen aus den 3,5 Mrd. Euro schwerem Bundesprogramm die Mittel in NRW entsprechend den Schlüsselzuweisungen verteilt werden.

„Die Zahlen unserer ersten Hochrechnung vom 28. Mai haben sich wie von uns gemeldet bestätigt, auch die Kreisverwaltung erhält jetzt noch einen deutlichen Betrag. Der Städtebund als Vertreter der kreisfreien Städte hatte bis zuletzt dafür gestritten, die Mittel einseitig zugunsten der großen Städte einzusetzen, der ländliche Raum wäre benachteiligt worden“ freut sich Inge Howe über das Ergebnis. 

„Für den Mühlenkreis und seine Bürger ist heute ein guter Tag! Unsere Kommunen, leider bis auf Espelkamp, das aufgrund eigener Steuerkraft auch keine Schlüsselzuweisungen erhält, und die Kreisverwaltung werden insgesamt knapp 16 Millionen erhalten, die sie investieren können. Dies ist ein Erfolg für die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), die sich beim Bund in der Vergangenheit massiv dafür eingesetzt hatte, dass Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Anteil an den vom Bund zugesagten Leistungen erhält“ stellt dazu Ernst-Wilhelm Rahe fest. 

Der Gesetzentwurf der Landesregierung schafft die Rechtsgrundlagen für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen, damit die Kommunen umgehend investieren können. Die Investitionsmaßnahmen werden dabei bis zu einem Anteil von 90 Prozent gefördert.

Die Fördermittel werden den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal zur Verfügung gestellt. Diese pauschale Verteilung gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. Sie selbst wissen am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Die Verteilung der Mittel innerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgt nach dem bewährten und rechtssicheren Kriterien des  Gemeindefinanzierungsgesetzes an alle Gemeinden und Kreise, die in mindestens einem der Jahre von 2011 bis 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten haben. Dem Verteilungsschlüssel liegt das Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der jeweiligen einzelnen Kommunen für die Jahre 2011 bis 2015 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller Kommunen in diesem Zeitraum zugrunde.

Der Gesetzentwurf soll noch im September in den Landtag eingebracht werden, damit er zügig beraten und beschlossen werden kann.

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