MT-Telefonaktion: Mitglieder des Petitionsausschusses stehen Rede und Antwort / Auswärtige Stellen eingeschaltet
Minden (mt). Ausländerrecht, Öffentlicher Dienst, Bauen und Verkehr, die Bandbreite der Themen, mit der sich die Mitglieder des Petitionsausschusses des Landes beschäftigen ist weit gefächert.
Neben zahlreichen allgemeinen Themen gibt es auch immer wieder Fälle, die sich den Ausschussmitgliedern einprägen und die ihnen persönlich nahe gehen. So erinnert sich die Vorsitzende des Ausschusses, Inge Howe, SPD-Landtagsabgeordnete aus Minden, unter anderem an einen jungen Mann, der an der Mondscheinerkrankung litt, an der unter anderem auch Hannelore Kohl erkrankt war.
Der Mann konnte tagsüber nicht aus seiner Wohnung heraus und musste selbst während der Abendstunden Schutzkleidung tragen und sich mit einem Sonnenschutzmittel (Schutzfaktor 60) einreiben. „Da er aufgrund seiner Krankheit Hartz IV-Empfänger war, konnte er sich weder die Schutzkleidung noch die teure Sonnenmilch leisten“, erinnert sich Inge Howe. Die Krankenkassen hätten jedoch weder Kleidung noch Sonnenmilch als Hilfsmittel anerkannt. „Wir haben zunächst diverse Gespräche mit den Krankenkassen geführt, jedoch leider ohne Erfolg“, berichtet die Ausschussvorsitzende. Schließlich habe sich der Petitionsausschuss direkt an die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gewandt. Die habe schließlich eine Sonderanweisung an die Krankenkassen erteilt, dass die Kosten für die Betroffenen übernommen werden.
Schwierigkeiten in der Schule
Gut erinnern kann sich Inge Howe auch an ein Ehepaar, dessen Tochter an einer Rechenstörung (Dyskalkulie) leidet. Die Eltern erreichten zwar, dass das Mädchen nicht zu einer Sonderschule musste, sondern von einer Realschule aufgenommen wurde und dort auch nach besten Kräften gefördert wurde. Schon bald stieß die Schule jedoch an ihre Grenzen, da es für die Leistungsnachweise und zentrale Prüfungen keinen geregelten Nachteilsausgleich gibt.
Blick über die Landesgrenze
Seitens des Schulministeriums wurde im Zuge der Petition dargetan, dass es bereits vielfältige Fördermöglichkeiten im Fall einer Rechtsstörung auch in Nordrhein-Westfalen gebe. Eine Anerkennung der Rechenschwäche in gleicher Form wie bei der Lese- und Rechtschreibschwäche sei jedoch derzeit nicht möglich.
„Der Blick über die Landesgrenzen hat jedoch gezeigt, dass Bayern bei einer anerkannten Rechenstörung einen Nachteilausgleich in allen Schulformen bis hin zum Abitur gewährt“, erläutert Inge Howe. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gebe es entsprechende Regelungen für Dyskalkulie.
„Der Petitionsausschuss hat das Schulministerium und den zuständigen Fachausschuss anlässlich des geschilderten Einzelfalles aufgefordert, sich im Lichte der bereits bestehenden Nachteilsausgleichsregelungen in anderen Bundesländern noch einmal mit der Problematik zu befassen“, erklärt Howe. Der Ausschuss hoffe nun mit einem guten Ergebnis für die betroffenen Kinder.
Fragen an Mitglieder des Petitionsausschusses können Interessenten am Montag, 1. Februar, 14 bis 16 Uhr, bei einer Telefonaktion des Mindener Tageblatts richten. Neben Inge Howe werden Sigrid Beer (stellvertretende Vorsitzende, B 90 / Grüne), Chris Bollenbach (CDU) und Holger Ellerbrock (FDP) Rede und Antwort am Telefon stehen.