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Einblick in die Sorgen und Nöte der Menschen

Landespolitik

Inge Howe stellt Halbjahresbericht des Petitionsausschusses vor

Die Bedeutung der überparteilichen Arbeit des Petitionsausschusses hat die stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Inge Howe, bei der Vorstellung des Halbjahresberichts unterstrichen. Nach wie vor sei der Petitionsausschuss ein Seismograph der gesellschaftlichen Entwicklung mit „tiefen Einblicken in die Sorgen und Nöte der Menschen in unserem Land.“
 
Howe weiter: „Viele Bürgerinnen und Bürger vertrauen uns ihre ganz persönlichen Angelegenheiten an. Nicht selten steckt hinter dem Schreiben ein schlimmes Schicksal. Diese Briefe berühren und machen betroffen. Sie schildern finanzielle oder gesundheitliche Not, einschneidende Erlebnisse, Fragen nach der eigenen Zukunft, Fragen wie es weitergehen soll. Oft stehen diese Menschen an Scheidewegen. Und mit dem Petitionsverfahren kommt die Entscheidung, in welche Richtung es weitergeht.“
 
Zweitausendvierhundertsechsundsechzig Eingaben haben den Petitionsausschuss des Landtags NRW im ersten Halbjahr 2013 erreicht. In dieser Zeit hat der Ausschuss 1.760 Petitionen abgeschlossen. Davon konnten 23,6 Prozent erfolgreich, d.h. im Sinne der Petenten erledigt werden. In 36,8 Prozent der Fälle konnten die Abgeordneten nichts für die Petentinnen und Petenten tun; 39,6 Prozent endeten auf sonstige Weise, etwa durch den Hinweis auf alternative Verfahren oder durch Rücknahme der Petition.

Die meisten Petitionen kamen aus dem Bereich „Öffentlicher Dienst“, nämlich 21,1 %. Dies ist auf die zahlreichen Petitionen zum Thema Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge zurückzuführen. Ähnlich hoch, nämlich 18,7 %, war der Anteil der Eingaben aus dem Bereich „Schulen / Hochschulen“, darunter zahlreiche Online-Petitionen  wegen der umstrittenen Mathematik-Klausuren bei den diesjährigen landesweiten Abiturprüfungen. Aus dem Bereich Sozialrecht stammen seit Jahren eine hohe Anzahl von Eingaben, in diesem Halbjahr ein Anteil von 16,4 %.  Eingaben aus dem Bereich Bauen/ Wohnen/ Verkehr, dem Bereich Rechtspflege, zum Thema Rundfunk und Fernsehen sowie aus den Gebieten Ausländerrecht und Strafvollzug sind jeweils mit unter 10 % vertreten. 14 % betrafen sonstige Gebiete.

 
Zwei Beispiele:
 
  1. Die Geschichte einer jungen Frau aus Usbekistan hat uns sehr berührt. Die Studentin wurde in ihrer Heimat politisch verfolgt. Sie hatte dort auf Grund ihrer hervorragenden Noten mit einem Stipendium Deutsche Literatur und Sprache studieren können, war jedoch auf Grund ihres politischen Engagements während des laufenden zweiten Semesters zwangsexmatrikuliert worden.

    Die hochbegabte junge Frau fasste den Plan, in Deutschland ihr Hochschulstudium weiterzuführen. Hierfür war jedoch Voraussetzung, dass sie ein im Ausland erfolgreich abgeschlossenes volles Studienjahr vorweisen konnte. Auf Grund ihrer Zwangsexmatrikulation war der Petentin dies nicht möglich. Dem Petitionsausschuss ist es gelungen, für die Petentin eine Ausnahmeregelung zu finden, weil ihre Begabung außer Frage steht und der bisherige Studienerfolg lediglich wegen politischer Repressalien nicht nachzuweisen war.
     
  2. Mit der Bitte um Unterstützung wandte sich ein 37-jähriger Mann an den Petitionsausschuss. Der Mann war aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, seinen erlernten Beruf als Autolackierer auszuüben.  Seinen Antrag auf  Bewilligung einer Ausbildung für den Beruf „Betriebstechnik-Elektroniker“ als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben hatte der Rentenversicherungsträger abgelehnt. In der Petition sah der Mann  - wie er schrieb - die letzte Möglichkeit, noch etwas zu erreichen. Er wolle seinen Lebensunterhalt selbst sicherstellen und nicht - wie derzeit - vom Arbeitslosengeld II und einer stundenweisen Aushilfstätigkeit leben. Welche Bedeutung diese aushilfsweise Tätigkeit tatsächlich hatte, wurde erst im Verlauf des Erörterungstermins deutlich.

    Der Vertreter des Rentenversicherungsträgers schilderte,  aus  arbeitsmedizinischer Sicht bestünden Bedenken,  ob der Mann den Anforderungen des Berufs - beispielsweise Außendiensttätigkeit, Lärmbelastung, Arbeiten auf einer Leiter -  gesundheitlich gewachsen sei.  Der Mann konnte das nicht nachvollziehen. Er habe sich intensiv über das Berufsbild informiert. Und er arbeite zudem seit fast einem Jahr vier Stunden wöchentlich bei einer Brandschutzfirma. Dort habe er einen umfassenden Einblick in das Berufsfeld erhalten. Er habe die Bereiche Installierung sowie Kontrolle und Reparatur kennengelernt. Bei Brandschutzüberprüfungen außer Haus  – beispielsweise in einem Kino –  habe er als Helfer mitgewirkt.

    Auch Über-Kopf-Arbeit auf einer Leiter - beispielsweise bei der Überprüfung von Rauchmeldern - sei überhaupt kein Problem. Die Brandschutzfirma habe ihm auch bereits jetzt einen Arbeitsplatz nach erfolgreichem Abschluss der Umschulung in Aussicht gestellt. Der Arbeitgeber bestätigte die Angaben noch am selben Tag und sicherte schriftlich die Einstellung nach bestandener Prüfung zu. Zwei Tage später erhielt der Mann die Kostenzusage und konnte sechs Wochen später mit der Ausbildung beginnen.

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