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Die letzte Instanz: Der Petitionsausschuss

Landespolitik

Egal ob gestrichene Sozialleistungen oder Protest gegen den Bau einer Straße: Rund 19.000 Eingaben hatte der Petitionsausschuss im letzten Jahr bundesweit zu bearbeiten. Jeder Bürger kann eine Petition einreichen: In der er entweder darum bittet, einen konkreten Amtsbescheid noch einmal zu überprüfen - oder, sofern es um einen generellen Missstand geht, gegebenenfalls sogar das entsprechende Gesetz zu novellieren. Diese Möglichkeit ist im Grundgesetz verankert, aber nicht jedem bekannt. Dabei führt eine Petition in vielen Fällen zum Erfolg!

Inge Howe: "Also bei uns schlägt das volle Leben auf. Es gibt ganz, ganz viele Beschwerden im Kindergartenbereich über die Betreuungssituation, über die Gebühren; ja, dann die Schulen: auch Schülerinnen und Schüler beschweren sich bei uns: das geht über die Zensuren, über Zeugnisse, über Klassenkameraden ..."

Überhöhte Steuern, falsche Pflegestufe, zu wenig Hartz IV – es gibt kaum etwas, so Inge Howe, Vorsitzende des Petitionsausschusses, was nicht auf ihrem Schreibtisch landet. Immer dann, wenn ein Bürger mit der Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden ist, kann er sich beim Petitionsausschuss der zuständigen Regierung beschweren, erklärt der Landtagspräsident von NRW Eckard Uhlenberg.

Eckard Uhlenberg: "Sie macht immer dann Sinn, wenn es kaum andere Möglichkeiten gibt, bevor man den Rechtsweg beschreiten will, um auch noch mal von kompetenter Seite vom Petitionsausschuss überprüfen zu lassen: Liege ich doch mit meiner Annahme richtig, dass man mich falsch behandelt hat, z.B. durch eine Behörde, dann macht eine Petition auf jeden Fall Sinn, weil es dann ja auch von kompetenten Fachleuten überprüft wird."

5.000 Petitionen gingen im letzten Jahr allein in NRW ein. Der Weg ist einfach: Wer gegen einen behördlichen Bescheid protestieren möchte, kann zum einen ganz normal Einspruch dagegen erheben, oder er ruft den Petitionsausschuss an. Manchmal ist es sinnvoll, auch beide Wege parallel zu beschreiten.

Inge Howe: "Lediglich in den Fällen kann man was tun, wo ein sogenannter Ermessensspielraum möglich ist, und wo die Behörde sozusagen nach den Buchstaben des Gesetzes entschieden hat und eben kein Ermessen ausgeübt hat. Und wir sind primär immer auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger zuerst."

Formvorschriften gibt es nicht. Einfach den Sachverhalt formulieren und dann per Brief, Fax oder Mail an den zuständigen Ausschuss bei Land oder Bund schicken. Die Petition wird dann an das Expertenteam der Regierung weitergeleitet, diese prüft den Fall, holt sich eine Stellungnahme der entsprechenden Behörde ein und gibt dann eine Beschlussempfehlung ab.

Inge Howe: "Rechtsverbindlich ist er leider nicht, aber wenn wir sagen: Hier kann man was tun für die Bürger, dann setzen die das in der Regel auch um."

Auf dem Schreibtisch des Petitionsausschusses landet Skurriles – wie der Brief des Strafgefangenen, der sich über die spärliche Marmeladenauswahl beim Frühstück beschwert - bis hin zum verzweifelten Schreiben eines Schwerstkranken, der für die Kostenübernahme lebensnotwendiger Hilfsmittel kämpft. Für Menschen mit ernsthaften Anliegen, so findet Inge Howe, lohnt sich eine Petition immer.

Inge Howe: "Viele Prozesse wären überhaupt nicht notwendig, viel, viel Geld müsste überhaupt nicht aufgewandt werden, wenn die Bürger mehr über das Petitionsrecht wissen und wenn sie das Recht vor allem in Anspruch nehmen."

Der Petitionsausschuss ist nicht allmächtig, doch er arbeitet in vielen Fällen erfolgreich: Jeder vierte Antrag wurde positiv entschieden, bei fast jedem zweiten immerhin ein Kompromiss ausgehandelt.

Quelle: WDR 4/Beitrag von Karin Lamsfuß