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Kopfnoten auf Abschlusszeugnissen sofort streichen

Schule und Bildung

In einem Eilantrag für die Plenarsitzung des Landtags in dieser Woche fordert die SPD-Fraktion die nordrhein-westfälische Schulministerin auf, die sogenannten Kopfnoten zumindest auf Abschlusszeugnissen bereits für das laufende Schuljahr zu streichen.

„Die SPD-Landtagsfraktion bietet jede Unterstützung an, wenn die Landesregierung bereit ist, dieses Experiment auf dem Rücken der Schulabgängerinnen und Schulabgänger noch in letzter Minute abzubrechen“, erklärte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ute Schäfer.

Das unausgegorene Konzept der Landesregierung zur Bewertung von Arbeits- und Sozialverhalten durch Schulnoten bereite gerade auf Abschluss- und Abgangszeugnissen große Probleme und könne zu erheblichen Nachteilen führen.

"Diese Problematik hat nun auch Schulministerin Sommer in der vergangenen Woche vor Elternverbänden erstmals eingestanden und Handlungsbedarf eingeräumt. Die von der Landesregierung angekündigte Überprüfung nach diesem Schuljahr kommt jedoch für die Schulabgängerinnen und Schulabgänger dieses Jahres zu spät", stellte die SPD-Bildungspolitikerin fest.

Den Schulen drohe, so Schäfer weiter, nach der Zeugnisausgabe in diesem Jahr eine Flut von Widersprüchen und Klagen gegen eine Notenpraxis, die voraussichtlich bereits zum Zeitpunkt der Widerspruchs- und Gerichtsentscheidungen keinen Bestand mehr haben werde.

Die SPD-Landtagsfraktion will mit ihrer Initiative verhindern, dass eine Schadensbegrenzung für die diesjährigen Schulabgängerinnen und -abgänger an formalen Verfahrensgründen scheitert, erläuterte Schäfer. Noch könne das Experiment in diesem Schuljahr abgebrochen werden.

"Die Landesregierung muss aber unverzüglich eine Rechtsverordnung vorlegen, mit der die Kopfnoten-Regelung zumindest für Abschluss- und Abgangszeugnisse mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt wird."

Schäfer sicherte der Regierung die Bereitschaft ihrer Fraktion auch zu einer Sondersitzung des Schulausschusses zu: „Unmittelbar nach Vorlage einer entsprechenden Rechtsverordnung durch die Schulministerin können wir im Landtag beraten und zustimmen, damit die Schulen noch vor den Zeugniskonferenzen von dieser Last befreit werden.“