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SPD Minden-Lübbecke

 

NRWSPD - Die Fraktion

 

SozialesGesetzliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Koalitionspartner auf wichtige Verbesserungen geeinigt. Damit reagierten sie auf Kritikpunkte von Verbänden und Betroffenen.

„Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern konnten“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD). Zusammen mit seinen Kollegen im Landtag, Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe (beide SPD), hatte Achim Post im Spätsommer die Lebenshilfe in Minden und Lübbecke besucht, um über notwendige Verbesserungen im Gesetzentwurf zu sprechen.

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass erwerbstätige Leistungsbezieher künftig mehr von Ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro angehoben. Damit werden die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe ausgeweitet.

Zudem soll das Wunsch- und Wahlrecht gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt werden. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung sollen besser berücksichtigt werden. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

Veröffentlicht am 01.12.2016

 

SozialesMdB Achim Post und MdL Inge Howe im Gespräch mit den Betreuungsvereinen im Kreis Minden-Lübbecke

Die Anforderungen an Betreuungsvereine wachsen stetig. Während der Bedarf an rechtlicher Betreuung in den letzten Jahren stark gestiegen ist, bleiben die finanziellen Rahmenbedingungen schwierig. Durch die demographische Entwicklung und das Wegbrechen von sozialen Systemen sind immer mehr Menschen auf eine Betreuung angewiesen. Besonders auffällig ist der Anstieg von psychisch Erkrankten und Suchtabhängigen. Doch für zeitaufwendige Betreuungen ist das seit 2005 geltende Finanzierungsmodell nicht ausgelegt.

Wolfram Schül vom Evangelischen Betreuungsverein Minden erklärt hierzu, dass nur durch qualifizierte Betreuung die Interessen der Betroffenen wahrgenommen werden können. Zeit- und Kostendruck gefährden die erwünschte Selbstbestimmung. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Zeitpauschale entspricht daher schon längst nicht mehr den Bedürfnissen und Nöten der Betreuten. Die aktuellen Rahmenbedingungen zwingen Vereine immer mehr Betreuungen zu übernehmen. Dies sei aber keine Perspektive für eine respektvolle, den Menschen zugewandte Betreuung.

Veröffentlicht am 27.07.2016

 

SozialesSPD wird Pflege weiter stärken

Zum „Tag der Pflege“ am 12. Mai erklären die heimischen SPD-Abgeordneten Inge Howe, Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:

Pflege geht uns alle an. Die SPD will daher den Herausforderungen begegnen und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter stärken. Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist dabei ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können.

Die SPD hat in dieser Legislaturperiode schon viele deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erreicht, betonen die heimischen SPD-Abgeordneten Inge Howe, Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:

Das Pflegestärkungsgesetz I hat zahlreiche Verbesserungen gebracht. Rund 2,7 Millionen Pflegedürftige erhalten seit dem 01.01.2015 mehr Leistungen. In die ambulante und stationäre Pflege wurde jeweils mindestens 1 Mrd. Euro investiert. Ein Pflegevorsorgefonds wurde eingerichtet und Unterstützungsangebote für die häusliche Pflege ausgeweitet. Das entlastet pflegende Angehörige. Auch die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen hat sich deutlich erhöht.

Veröffentlicht von SPD Hille - Politik mit Herz am 11.05.2016

 

Soziales"CDU/FDP-Fundamentalopposition schadet den Menschen in Nordrhein-Westfalen"

Der nordrhein-westfälische Landtag diskutierte heute über die Ausweitung des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus in NRW. Dazu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion: 

"Diese Debatte war ein Stück aus dem Tollhaus. CDU und FDP haben die Ausweitung der Mittel für den Sozialen Wohnungsbau und die Ausweitung des jährlichen Fördervolumens von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro abgelehnt. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Millionen Bürgerinnen und Bürger, die auf mietpreisgebundenen Wohnraum aus finanziellen Gründen angewiesen sind. Denn es reicht nicht aus, nur freifinanzierten Wohnungsbau zu betreiben, wie es die FDP ideologisch und realitätsfern will. 

Dieses skandalöse Abstimmungsverhalten ist nicht nur sozial- und wohnungspolitisch ein Offenbarungseid, sondern zeigt zugleich, dass auch wirtschaftspolitische Kompetenz bei CDU und FDP nicht vorhanden ist. Denn ein solches Programm ist zugleich ein riesiges Förderprogramm für die Binnenkonjunktur und Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen, insbesondere für die Bau- und Immobilienwirtschaft. 

Die Koalition aus SPD und Grünen sorgt in NRW dafür, dass die Interessen aller Mieter gewahrt bleiben. Das haben wir versprochen, das halten wir."

Veröffentlicht am 21.04.2016

 

Soziales"Neuer Heimkinderfonds muss jetzt so schnell wie möglich kommen"

Nicht nur Menschen ohne Behinderungen, sondern auch mit Behinderungen, die in Kinder- und Jugendheimen gelebt haben, waren Opfer von körperlichen und seelischen Misshandlungen. Deshalb sollte der neue Heimkinderfonds II so schnell wie möglich eingerichtet werden. Doch einige Bundesländer haben noch immer Beratungsbedarf. Dazu erklärt Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag: 

"Der neue Unterstützungsfonds für Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben, muss schnell an den Start gehen. NRW hatte bereits im vergangenen Jahr den Weg für den neuen Fonds geebnet. Für die Opfer haben wir ab 2016 und für die folgenden Jahre fünf Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Da die Bundesländer Sachsen und Baden-Württemberg derzeit jedoch noch weiteren Beratungsbedarf über die Ausgestaltung des Fonds haben, verschiebt sich die Einsetzung des Fonds auch noch weiter. 

Wir haben kein Verständnis dafür, dass einzelne Länder den Prozess verzögern und einem Start des neuen Unterstützungssystems für die Leidtragenden entgegenstehen. Für die Betroffenen ist es unabdingbar, dass die Stiftung 'Anerkennung und Hilfe' so schnell wie möglich ihre Arbeit aufnehmen kann und einen Beitrag zur Anerkennung des geschehenen Leids und Unrechts leistet."

Veröffentlicht am 14.04.2016

 

SozialesEhrenvorsitzender der Stiftung NRW Franz-Josef Kniola stellt Arbeit der Stiftung vor

Foto: Lydia Böhne/Westfalen-Blatt

In der vergangenen Woche durften die Landtagsabgeordneten Inge Howe, Angela Lück und Christian Dahm, sowie die Bürgermeisterkandiaten von Vlotho und Bad Oeynhausen Wilken und Wilmsmeier, den Ehrenvorsitzenden der Stiftung NRW Franz-Josef Kniola in Bad Oeynhausen begrüßen.

Bericht der NW vom 23.07.2015
Bericht des WB vom 23.07.2015

Veröffentlicht von SPD Bad Oeynhausen am 27.07.2015

 

SozialesInge Howe: Stiftung Wohlfahrtspflege unterstützt Club 74 mit 500.000 Euro

Minden/Bad Oeynhausen: Der Förderkreis für psychisch Erkrankte und Behinderte im Kreis Minden-Lübbecke, der Club 74 eV. darf sich über einen großen Zuschuss zum Umbau und Ausbau seines psychosozialen Zentrums in Bad Oeynhausen freuen. Wie die Landtagsabgeordnete Inge Howe mitteilt, hat der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW jetzt den Antrag aus Minden bewilligt. 

Seit 1974 betreibt der Club 74 Begegnungsstätten in Minden, Bad Oeynhausen und Lübbecke. Ergänzt wird das Angebot durch Wohnheime und Tagesstätten für psychisch erkrankte Menschen. Seit 1999 wird das Café/Birsto Prinz Friedrich in Minden betrieben. Für den Umbau und Ausbau des Standortes in Bad Oeynhausen wurden jetzt 500.000 Euro genehmigt. 
Die Stiftung Wohlfahrtspflege finanziert sich aus nordrhein-westfälischen Spielbanken-Gewinnen. So ermöglicht die Stiftung die Realisierung von Projekten der Freien Wohlfahrtspflege. Dazu hat sie bislang rund 5.000 Vorhaben mit einer Fördersumme von rund 700 Millionen Euro unterstützt. 

Dabei handelt es sich um Einrichtungen und Initiativen, die heute unverzichtbare Bausteine einer inklusiven Gesellschaft sind - ganz im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Dieses Stiftungsmodell ist einmalig in Deutschland. In NRW werden die Gewinne der Spielbanken über die Stiftung sinnvoll wieder eingesetzt und damit unterstützen damit hier zum Beispiel die wichtige Arbeit des Club 74“ so Inge Howe abschließend.

Veröffentlicht am 16.07.2015

 

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